Zahlreiche Verfahren gegen sächsische „Reichsbürger“

Sächsische Staatsanwaltschaften haben seit März vergangenen Jahres 372 Ermittlungsverfahren mit „Reichsbürger“-Bezug bearbeitet. Das ergibt sich aus einer Kleinen Anfrage (Drucksache 6/12948), die ich an die Staarsregierung gerichtet habe und die durch Justizminister Gemkow beantwortet wurde. Die meisten Verfahren betreffen demnach die Staatsanwaltschaften Leipzig (95) und Zwickau (92).

 

222 Beschuldigte

Seit 1. März 2017 kennzeichnen sächsische Staatsanwaltschaften entsprechende Verfahren und Personen in einer Spezialdatenbank mit dem Attribut „Reichsbürger“, wie ich bereits durch eine frühere Landtagsanfrage (Drucksache 6/12607) erfahren hatte.

Eine entsprechende Kennzeichnung wurde seitdem insgesamt 222 verschiedenen Beschuldigten zugewiesen, die teils mehrfach in Erscheinung traten. Die meisten Beschuldigten fallen in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften Dresden (64) und Leipzig (51).

 

50 verschiedene Straftatbestände

Ermittelt wird gegen diesen Personenkreis wegen insgesamt 50 verschiedenen Straftatbeständen. Besonders häufig sind Nötigungen (145 Fälle), Urkundenfälschungen (41) und Beleidigungen (34).

Die jetzt vorgelegte Auflistung beinhaltet aber beispielsweise auch Erpressungen (5), Körperverletzungen (4) und Verstöße gegen das Waffengesetz (3). Hinzu kommen jeweils ein Fall von Vergewaltigung sowie des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

 

Innenminister hat noch nichts unternommen

Die Daten zeigen eindrücklich, in welchem Umfang sogenannte „Reichsbürger“ mutmaßlich Straftaten begehen – und die Justiz vor große Herausforderungen stellen. Gut ist, dass jetzt das Ausmaß besser ermessen werden kann.

Was aber fehlt, ist ein Konzept, um diese gefährliche Szene wirksam zurückzudrängen. Hier sehe ich besonders den Innenminister Wöller in der Pflicht. Zum Thema hat er bislang gar nichts geliefert!

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