Extreme Rechte in Sachsen:
Mehr als 100 Personen dürfen Waffen besitzen

In Sachsen sind immer noch mehr als hundert Personen, die der extremen Rechten sowie den sogenannten Reichsbürgern anhängen, im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse. Das ergibt eine Landtagsanfrage zum Thema (Parlaments-Drucksache 6/16129). Sie zeigt auch: Von einer Entwaffnung des braunen Spektrums kann im Freistaat noch keine Rede sein.

 

Erneut Steigerung bei „Rechtsextremisten“

So durften nach den Zahlen des Innenministeriums zuletzt insgesamt 79 amtsbekannte Rechtsextremisten – insbesondere Neonazis – im Freistaat ganz legal Waffen besitzen. Im Jahr 2017 (Drucksache 6/11786) waren es fast genauso viele (78). Die Zahl steigt seit Jahren immer weiter an, 2013 waren es 51 gewesen. Regionale Schwerpunkte sind recht unverändert der Kreis Bautzen und der Erzgebirgskreis (je 11).

 

Abnahme bei „Reichsbürgern“

Anders ist die Entwicklung bei den sogenannten Reichsbürgern, die als besonders waffenaffin gelten. Zuletzt waren noch 36 Personen aus diesem Bereich im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse – die meisten im Landkreis Zwickau (11). Das sind immer noch zu viele, aber zwischenzeitlich griffen die Versuche, die Bewaffnung dieser kruden Szene zurückzudrängen. Zum Vergleich: Im Jahr 2017 hatten noch 68 sächsische „Reichsbürger“ waffenrechtliche Erlaubnisse. Grund für den deutlichen Rückgang sind erfolgreiche Widerrufe und Rücknahmen erteilter Erlaubnisse – Folge: Waffen müssen abgegeben werden.

Ein Detailvergleich mit früheren Zahlen (Drucksache 6/14267) zeigt allerdings auch, dass das vor allem im ersten Halbjahr 2018 gelang, seitdem tut sich wenig. Immerhin gibt es nun in den Kreisen Mittelsachsen und Bautzen sowie der Stadt Chemnitz keine bekannten Reichsbürger mehr, die Waffen besitzen dürfen.

 

Zahlreiche Überprüfungen

Im Jahr 2018 wurden im Freistaat durch die Waffenbehörden insgesamt 69 Personen auf ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit überprüft, bei denen Hinweise vorlagen, dass sie den Bereichen des „Rechtsextremismus“ oder der „Reichsbürger“ – offiziell wird nur eine geringe Schnittmenge angenommen – zuzuordnen sind. In vielen Fällen, die aber offenbar fast ausschließlich „Reichsbürger“ betrafen, waren diese Prüfungen erfolgreich. Entscheidend ist, jetzt nicht nachzulassen: Die Versuche, die extreme Rechte im Freistaat zu entwaffnen, gehen nicht weit genug!


Werte aus den Vorjahren habe ich hier zusammengestellt.

Comments are closed.
read next

Freie Presse, 21.02.2019: Rechtsextreme Partei buhlt um Gunst der Kinder