Das Innenministerium kann nicht sagen, wie viele Menschen seit 1990 gestorben sind, während sie von freiheitsentziehenden Maßnahmen der Polizei betroffen waren, also in Gewahrsam saßen. Das ist das Ergebnis einer neuen Landtagsanfrage (Drucksache 7/678). Auch zu Todesursachen ist demnach mangels Statistik keine Auskunft möglich. Wie kann das sein?
Zwar wird seit 2007 ein elektronisches Gewahrsamsbuch geführt, in dem Personen erfasst sind, die in Gewahrsam genommen wurden. Auch Todesfälle seien dort vermerkt, teilt der Innenminister mit. Allerdings fehle eine Recherchefunktion, um solche Fälle anzeigen zu lassen. Eine manuelle Recherche sei zu aufwändig.
Mich überrascht das: Zum einen ist ein elektronisches Verzeichnis, in dem nicht recherchiert werden kann, so kurios, dass es sich nur um einen Schildbürgerstreich handeln kann. Zum anderen bin ich besorgt, dass solche Daten nicht von vornherein auf nachvollziehbare Weise erfasst werden. Somit bleibt auch im Dunkeln, ob eine medizinische Betreuung hinreichend gewährleistet ist und beispielsweise genug gegen Suizide vorgesorgt wird.
Ganz anders sieht es bei den Justizvollzugsanstalten aus. Auf LINKE-Anfragen hin legt das Justizministerium detaillierte Zahlen zu Todesfällen vor (zuletzt: Drucksache 6/10377, noch im Geschäftsgang: Drucksache 7/778). Was die Situation im Polizeigewahrsam betrifft, berät die Linksfraktion nunmehr weitere Schritte, um verbindliche Auskünfte zu bekommen – parlamentarisch und auch juristisch.