2019 wurden in Sachsen insgesamt 156 antisemitische Straftaten bekannt. Das ist das Ergebnis meiner monatlichen Kleinen Anfragen. Zugrunde liegen Daten der Polizei, bereits einbezogen sind bisher angefallene Nachmeldungen. Es handelt sich auch im langfristigen Vergleich um einen neuen Höchststand.
Die Fallzahl wächst im Freistaat bereits seit Jahren deutlich: 2018 waren 138 antisemitische Taten gemeldet worden, 2017 waren es 118 gewesen. Ein Tiefststand war 2012 mit 51 Fällen erreicht worden – jetzt haben wir es bereits mit dem dreifachen Aufkommen zu tun. Das ist eine extrem bedenkliche und gefährliche Entwicklung. Von allen erfassten Vorfällen wurden 144 und damit mehr als 90 Prozent als rechtsmotivierte Straftaten eingestuft. Der Rest entfällt auf die Bereiche „ausländische Ideologie“ (4), war religiös (3) oder links motiviert (2). Drei Fälle konnten keinem Bereich zugeordnet werden.
Klar ist: Jede dieser Taten ist eine zu viel. Antisemitismus ist immer zu verurteilen und zu bekämpfen, ganz egal, welches Motiv vorliegt – in diesem Bereich darf es keine Toleranz geben!
Bei den Delikten handelt es sich vorrangig um Volksverhetzungen (72) und um das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (42). Hinzu kommen Beleidigungen und Bedrohungen (8) – sowie zwei Körperverletzungen, die in Dresden und Borsdorf (Landkreis Leipzig) begangen wurden. Die meisten Taten ereigneten sich in den bevölkerungsreichen Städten Dresden (30), Leipzig (22) und Chemnitz (17). Danach folgen die Landkreise Görlitz (16), Mittelsachsen (13), Bautzen und Leipzig (jeweils 11). Im Vogtlandkreis wurde dagegen nur ein einziger Fall bekannt. In die Statistik gehen indes nur solche Fälle ein, die der Polizei mitgeteilt werden und bei denen auch eine strafrechtliche Relevanz angenommen wird.
Die steigenden Fallzahlen in den vergangenen Jahren könnten zum Teil mit einer gestiegenen Sensibilität für judenfeindliche Taten erklärt werden – was ein gutes Zeichen wäre. Allerdings ist auch zu erkennen, dass inzwischen das Internet von großer Bedeutung ist. In mehr als einem Drittel der Fälle (53) handelt es sich um Hasspostings und um Holocaust-Leugnung in sozialen Netzwerken sowie um Drohschreiben, die per E-Mail versandt wurden.
Ein großes und anhaltendes Problem ist der viel zu geringe Verfolgungsdruck: Im gesamten Jahr 2019 kam es im Zuständigkeitsbereich sächsischer Staatsanwaltschaften lediglich zu 14 Verurteilungen wegen antisemitischer Taten. Im Jahr 2018 hatte es noch 16 Verurteilungen gegeben, 2017 waren es 25 gewesen. Viel zu wenige Taten werden geahndet. Offensichtlich kann die Strafverfolgung mit der Fallentwicklung nicht Schritt halten.