Mindestens 23 Treffobjekte für Nazis in Sachsen – genau hinschauen & Räume entziehen!

Der extrem rechten Szene in Sachsen standen im vergangenen Jahr mindestens 23 feste Treffpunkte zur Verfügung. Das teilte das Innenministerium auf meine aktuelle Kleine Anfrage mit (Drucksache 7/4989), die ich jährlich stelle. Die meisten Szenetreffs – jeweils drei – gibt es demnach in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und in der Stadt Chemnitz.

Es handelt sich durchgehend um private Grundstücke und Immobilien, darunter regelrechte Club- und Vereinshäuser, Parteibüros, Tagungs- und Konzertstätten. In insgesamt 20 Fällen verfügen die braunen Nutzerinnen und Nutzer „über eine grundsätzliche Zugangsmöglichkeit“ – sie sind mitunter sogar die Eigentümerinnen und Eigentümer oder verfügen über einen eigenen Schlüssel. Drei der Objekte werden hingegen „anlassbezogen von Rechtsextremisten angemietet“. Bei insgesamt sieben Objekten sind die Nutzungsmöglichkeiten derzeit eingeschränkt, vor allem auf Grund behördlicher Auflagen.

Die Gesamtzahl der offiziell so genannten „rechtsextremistisch genutzten Immobilien“, die beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) erfasst werden, sank im Vergleich zum Jahr 2019, als es 27 Objekte waren, leicht ab. Einen Rückbau der Infrastruktur, die besonders für das Neonazispektrum, aber inzwischen auch für den Bereich der „Neuen Rechten“ relevant ist, bedeutet das leider nicht. Der aktuelle Wert bewegt sich vielmehr im gewohnten Bereich: Für 2018 waren 22 Objekte gezählt worden, 2017 waren es 25. Seit jenem Jahr gibt es eine bundeseinheitliche Definition. Mitgezählt werden nur solche Immobilien, die wiederkehrend genutzt werden und „bei denen eine uneingeschränkte grundsätzliche Zugriffsmöglichkeit durch Eigentums- oder Besitzverhältnis oder durch ein Kenn- und Vertrauensverhältnis zum Objektverantwortlichen besteht“.

Eine gewisse Dunkelziffer ist auch gegenwärtig anzunehmen, da die vorgelegte Aufzählung nicht vollständig ist, wie das Innenministerium einräumt. Weitere Angaben könnten „aus Gründen der Geheimhaltung und des Datenschutzes nicht mitgeteilt werden“. Zudem nutzen „Rechtsextremisten anlassbezogen öffentliche Gaststätten für Treffen und Vortragsveranstaltungen“. Solche nur sporadisch genutzten Objekte gehen gar nicht erst in die offizielle Zählung ein – das ist Schönfärberei.

Entscheidend ist aus meiner Sicht, dass zuständige Behörden genau hinsehen, denn Immobilien haben strategische Bedeutung, sie sind das Rückgrat der Szene. Ich erwarte daher, dass sich die Staatsregierung bei ihrem „Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus“, das derzeit erarbeitet wird, mit diesem Problem gezielt auseinandersetzt. Wer die extreme Rechte wirklich zurückdrängen will, muss ihnen die Räume nehmen – und zwar alle!

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