Im Innenausschuss wurde heute ein Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Beamtengesetz diskutiert (Drucksache 7/10386). Die Linksfraktion hatte kritisiert, dass darin ein wesentlicher Punkt fehlt: die Wahlfreiheit für Beamtinnen und Beamte bei der Krankenversicherung. Die Linksfraktion legte deshalb einen Änderungsantrag vor: Wechseln Beamtinnen und Beamte freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung, soll der Freistaat künftig den Arbeitgeberanteil des Beitrags übernehmen. Bisher tragen die Betroffenen ihn allein. Die Koalition hat diese Forderung allerdings abgelehnt.
Der Koalitionsvertrag sieht vor: „Beamte des Freistaates Sachsen erhalten die Möglichkeit, sich ohne Nachteile gesetzlich krankenzuversichern.“ Bisher fördert der Staat allerdings einseitig die private Krankenversicherung und bestraft diejenigen Staatsdienerinnen und Staatsdiener, die sich am Solidarsystem der gesetzlichen Krankversicherung beteiligen wollen. Sie müssen dann den kompletten Beitrag zahlen, inklusive Arbeitgeberanteil. Wer sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, darf keine Nachteile erleiden.
Wir haben der Koalition die Möglichkeit gegeben, dieses Vorhaben unmittelbar im Beamtengesetz umzusetzen. Leider haben CDU, Grüne und SPD diese Möglichkeit abgelehnt, Gerechtigkeit zu schaffen. Sie verschleppen dieses wichtige Anliegen und verweisen darauf, dass sie das Problem im Rahmen des vierten Dienstrechtsänderungsgesetzes lösen wollen (Drucksache 7/11452). Dieser Gesetzentwurf ist derzeit im Geschäftsgang, strotz aber nur so vor Fehlern und dürfte keineswegs rechtssicher sein. In der letzten Ausschusssitzung hat die Koalition ihn von der Tagesordnung genommen und nun die saubere Lösung niedergestimmt.
Es wäre gerecht, wenn alle Bürgerinnen und Bürger in dieselbe Krankenkasse einzahlten. Niemand soll sich aus dem Solidarsystem der gesetzlichen Krankenversicherung rauskaufen dürfen, schon gar nicht diejenigen, die besser verdienen und deshalb gesünder leben können als Menschen mit geringen Einkommen. Wir wollen die Rosinenpickerei der privaten Versicherungsunternehmen beenden. Wer im Job oder am Finanzmarkt ein hohes Einkommen erzielt, soll gerechte Beiträge entrichten. Bisher befreit die „Beitragsbemessungsgrenze“ alle Monatseinkommen über 4.837,50 Euro brutto von dieser Pflicht. Alle Beamtinnen und Beamten sollen gesetzlich versichert werden.