Linke Politik ist transparente Politik! Unsere Wählerinnen und Wähler sollen erfahren, wie viel Geld ihre Abgeordneten verdienen und was sie mit ihren Bezügen anstellen. Eine Pflicht, solche Angaben zu veröffentlichen, besteht (leider) nicht.

 

Mein eigener Anspruch lautet, kein bequemes Leben auf Kosten der Steuerzahler*innen zu führen, sondern mich mit meinen Möglichkeiten für die Belange der Menschen im Landtag und vor Ort ins Zeug zu legen. Auch deshalb kommt ein guter Teil der Einnahmen, die sich aus meinem Mandat ergeben, sozialen und karitativen Zwecken zugute.

Übrigens: Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag stimmen regelmäßig gegen wiederkehrende Diätenerhöhungen. Verhindern können wir das als Opposition aber nicht – die regierenden Fraktionen „genehmigen“ sich ihre Bezüge selbst.

 

Stand der Angaben: 1. Juni 2023

 

Die Einnahmen


 

I. Sächsischer Landtag


Als Mitglied des Säschsischen Landtages erhalte ich monatlich eine sogenannte Abgeordnetendiät. Sie setzt sich wie folgt zusammen:

 

  1. Grundentschädigung: 6.472,70 Euro

Nach § 5 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes (SächsAbgG) erhalte ich als Mitglied des Sächsischen Landtages monatlich eine Grunddiät, die als steuerpflichtiges Einkommen gilt.

2. Kostenpauschale: 4.566,46 Euro

Nach § 6 Abs. 2 SächsAbgG erhalte ich eine Kostenpauschale, die nicht versteuert wird und für deren Verwendung Abgeordnete nicht rechenschaftspflichtig sind.

3. Zuschüsse und Kostenerstattungen: 427,00 Euro

Nach §§ 11, 21 SächsAbgG erhalte ich einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Darüber hinaus werden im Einzelfall nachweisbare Fahrtkosten erstattet, wenn etwa eine Fraktionssitzung nicht im Landtag stattfindet.

 

II. andere Einnahmen


Über andere regelmäßige Einkommensquellen verfüge ich nicht. Gelegentliche Einnahmen aus Referent*innen-Tätigkeiten und ähnlichem fließen jeweils vollständig an Initiativen, die sich gegen die extreme Rechte engagieren.

 

Die Ausgaben


 

Aus der Grundentschädigung (I.1) bestreite ich wiederkehrende Ausgaben in Höhe von monatlich rund 3.680 Euro. Sie setzen sich wie folgt zusammen (Angaben gerundet):

  • Einkommenssteuer: 1.000 Euro
  • freiwillige Einzahlung in die gesetzliche Krankenversicherung: 950 Euro
  • Mandatsträger*innenbeitrag an den Landesverband der Partei DIE LINKE: 900 Euro
  • Vereinsbeiträge und Fördermitgliedschaften: 600 Euro
    Regelmäßige Beiträge entrichte ich beispielsweise an folgende Vereine:

Tierschutzverein Muldental
ver.di
Antifaschistisches Pressearchiv und Bildungszentrum (apabiz)
Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung (DISS)
Pro Asyl
Rosa-Luxemburg-Stiftung
Rote Hilfe
Roter Stern Leipzig (RSL)
VVN – Bund der AntifaschistInnen

  • Parteibeitrag: 130 Euro
  • Zuschuss an Spendenfonds der Landtagsfraktion: 100 Euro

 

Aus der Kostenpauschale (I.2) bestreite ich weitere Ausgaben in Höhe von rund 4.000 Euro. Sie setzen sich wie folgt zusammen (Angaben gerundet):

  • Unterhaltung des Wahlkreisbüros: 2.000 Euro
    (Miete, Mietnebenkosten und Bürobedarf, darunter Telefon, Internet, Müll, Reinigung, Energie, Versicherung, Getränke für Gäste, Verbrauchsmaterial wie Papier und Druckpatronen sowie Sachkosten für Praktikant*innen und Auszubildende)
  • Abonnements von Zeitschriften, Anschaffung von Fachliteratur: 600 Euro
  • Benzinkosten für Pkw: 700 Euro
  • Übernachtungskosten in Dresden: 500 Euro
  • Zuschuss für regionale Arbeit der Landtagsfraktion: 200 Euro

 

Aus der Kostenpauschalte unterstütze ich freilich auch anlassbezogen die regionale politische Arbeit meiner Landtagsfraktion, zudem Veranstaltungen, Referent*innen und Werbemittel sowie weitere Aktionen im Landkreis und im ganzen Bundesgebiet, die meine Sprecher*innen-Tätigkeit betreffen. Fahrt-, Übernachtungs- und andere Kosten trage ich dabei in der Regel selbst, egal ob als Referentin oder Selbstlernende.

 

Sonstiges


  • Wie anderen Landtagsabgeordneten auch steht mir ein monatliches Budget für Mitarbeiter*innen in Höhe von 8.356,58 Euro zur Verfügung.

Diese Summe wird mir nicht ausgezahlt, sondern ist zweckgebunden: Mit dem Geld finanziere ich zum einen meine persönlichen Mitarbeiter*innen. Zum anderen zahle ich gemeinsam mit anderen Abgeordneten in einen Pool zur Beschäftigung von Regionalmitarbeiter*innen der Fraktion DIE LINKE in meiner Region ein.

 

  • Landtagsabgeordnete erhalten außerdem in jeder Wahlperiode einmalig einen Zuschuss zur Einrichtung eines Abgeordnetenbüros in Höhe von 9.000,00 Euro.

Davon wird im Wesentlichen die technische Infrastruktur in meinem Büro angeschafft, ersetzt und erneuert. Die Ausgaben aus diesem Zuschuss sind zweckgebunden und müssen durch Belege dokumentiert werden.

 

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