Der „Nationalsozialistische Untergrund“ entstand in Sachsen. Die Jenaer Neonazis Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe hielten sich hier – zunächst in Chemnitz, dann in Zwickau – seit Anfang 1998 versteckt. Mehrere Behörden suchten frühzeitig nach dem sogenannten Trio, doch gefasst wurde es nicht. Dass der rechtsterroristische NSU überhaupt existierte, wollen Behörden die nächsten dreizehn Jahre nicht bemerkt haben.

Nach heutigem Wissen wurde die bundesweite Mord- und Anschlagsserie des NSU in Sachsen vorbereitet. Dazu dienten auch die rund 250.000 Euro, die hier bei elf Raubüberfällen auf einen Supermarkt sowie Post- und Sparkassen-Filialen erbeutet wurden. Das Ausmaß wurde erst spät sichtbar, der 4. November 2011 gilt als Tag der „Selbstenttarnung“: Nach einem Raubüberfall in Eisenach richteten sich Böhnhardt und Mundlos selbst. Zschäpe setzte kurz darauf die gemeinsame Wohnung in der Zwickauer Frühlingsstraße, die siebente und letzte geheime Unterkunft, inbrand.

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Auf dieser Seite


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Die Broschüre


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Über den aktuellen Stand der parlamentarischen Aufklärung zum NSU-Komplex in Sachsen berichtete die aktuelle Broschüre (Stand: Ende Juni 2017) der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag (hier auch zum Download):

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Bereits früher waren zum NSU-Komplex mehrere, inzwischen vergriffene Broschüren der Fraktion DIE LINKE erschienen: März 2013: Vorzeigeamt oder Skandalbehörde? (Download) / August 2014: Nazi-Terror – Nicht zurück zur Tagesordnung!  (Download) / Mai 2015: Viele offene Fragen zum Nazi-Terror – Die Aufklärung muss weitergehen! (Download)

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Parlamentarische Aufklärung in Sachsen


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Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag forderte frühzeitig eine umfassende, ergebnisoffene und transparente Aufklärung im NSU-Komplex. Aber alle dahingehenden Initiativen wurden zunächst abgeblockt – darunter noch Ende 2011 erste Vorschläge, sich an der sogenannten Schäfer-Kommission in Thüringen zu beteiligen, eine eigene unabhängige Untersuchungskommission einzusetzen oder den Auftrag des damaligen Untersuchungsausschusses „Kriminelle und korruptive Netzwerke in Sachsen“, der sich mit dem sogenannten Sachsensumpf befasste, zu erweitern.

Im März 2012 machten die damaligen Oppositions-Fraktionen DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen von ihrem Minderheitenrecht Gebrauch und setzten den Untersuchungsausschuss „Neonazistische Terrornetzwerke in Sachsen“ ein. Die thematischen Schwerpunkte wurden in einem umfangreichen Einsetzungsbeschluss dargelegt (Drs. 5/8497). In den folgenden zwei Jahren hat der Ausschuss 34 Zeuginnen und Zeugen sowie sechs Sachverständige befragt und Beweismittel im Umfang von knapp 600 Aktenordnern beigezogen.

Im Juni 2014 legte der Ausschuss mehrere Abschlussberichte (Drs. 5/14688) vor, die sich deutlich voneinander unterscheiden: Band I enthält den Verfahrensteil zum Ablauf des Ausschusses, Feststellungen des Ausschussmehrheit (CDU und FDP) und gemeinsame Bewertungen beider Fraktionen. Band II enthält den abweichenden Bericht der Fraktion DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gemeinsame Bewertungen und Sondervoten der drei Fraktionen, außerdem einen abweichenden Bericht der Fraktion NPD.

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Der aktuelle Untersuchungsausschuss


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Nach Beginn der aktuellen Wahlperiode wurde im April 2015 erneut ein Untersuchungsausschuss zum NSU-Komplex eingesetzt (Drs. 6/1241). Auch das neue Gremium ist nur mit den Stimmen der demokratischen Opposition, nunmehr also den Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen, zustande gekommen.

Bisher (Stand: 1. Juli 2017) wurden in 20 Sitzungen 28 Zeuginnen und Zeugen – einige davon mehrfach – befragt. Der anhaltenden Untersuchung liegt bereits jetzt ein Vielfaches der Beweismittel zugrunde, die der Vorgänger-Ausschuss zu sichten hatte; bis dato sind es rund 1.500 Aktenordner. Der Ausschuss wird bis zum Ende der Wahlperiode, also voraussichtlich bis 2019 aktiv sein.

Die Zeugeneinvernahmen werden begleitet durch das Projekt NSU-Watch Sachsen, das aus den Sitzungen zumeist live twittert (@nsuwatch_sax) und Kurzprotokolle der Befragungen veröffentlicht. Auf der Website gibt es auch eine Übersicht der bisherigen ZeugInnen.

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Parlamentarische Untersuchungsausschüsse bundesweit


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Bisher wurden zum NSU-Komplex im Deutschen Bundestag und in den Landtagen mehrerer Bundesländer insgesamt zwölf parlamentarische Untersuchungsausschüsse eingesetzt – in einigen Fällen, darunter Sachsen, auch wiederholt. Neben dem sächsischen Ausschuss sind entsprechende Gremien parallel noch tätig in Hessen, Thüringen, Baden-Württemberg und Brandenburg.

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  1. Thüringer Landtag: UA 5/1 „Rechtsterrorismus und Behördenhandeln“ (I)
    Januar 2012 bis Juli 2014
    Einsetzung: Drs. 5/3969
    Zwischenbericht: Drs. 5/5810 und Sondervotum der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE
    Abschlussbericht: Drs. 5/8080 (Band I, Band II, Band III, Gesamtausgabe) und Sondervotum der Fraktion DIE LINKE


  2. Deutscher Bundestag: 2. UA „Terrorgruppe NSU“ (I)
    Januar 2012 bis August 2013
    Einsetzung: Drs. 17/8453
    Abschlussbericht: Drs. 17/14600 und Sondervotum der Fraktion DIE LINKE
    Berichterstattung: Website des Bundestages, Initiative NSU-Watch
    Wortlautprotokolle: Website der Bundeszentrale für politische Bildung


  3. Sächsischer Landtag (siehe oben)

  4. Bayrischer Landtag: UA „Rechtsterrorismus in Bayern“
    Juli 2012 bis Juli 2013
    Einsetzung: Drs. 16/13150
    Abschlussbericht: Drs. 16/17740
    Bearichterstattung: Website des Landtages


  5. Hessischer Landtag: UA 19/2 „NSU“
    Mai 2014 bis voraussichtlich 2018
    Einsetzung: Drs. 19/445
    Berichterstattung: Website des Landtages, Initiative NSU-Watch Hessen


  6. Landtag Baden-Württemberg: UA „Rechtsterrorismus/NSU BW“ (I)
    November 2014 bis Januar 2016
    Einsetzung: Drs. 15/6049
    Abschlussbericht: Drs. 15/8000
    Berichterstattung: Website des Landtages, Initiative NSU-Watch BaWü
    Wortlautprotokolle: dokumentiert bei der Initiative „Die Anstifter“


  7. Landtag Nordrhein-Westfalen: UA III
    November 2014 bis März 2017
    Einsetzung: Drs. 16/7148
    Abschlussbericht: Drs. 16/14400
    Berichterstattung: Initiative NSU-Watch NRW


  8. Thüringer Landtag: UA 6/1 „Rechtsterrorismus und Behördenhandeln“ (II)
    Februar 2015 bis voraussichtlich 2019
    Einsetzung: Drs. 6/314
    Berichterstattung: Website des Thüringer Landtages


  9. Sächsischer Landtag
    (siehe oben)


  10. Deutscher Bundestag: 3. UA „Terrorgruppe NSU“ (II)
    November 2015 bis Juni 2017
    Einsetzung: Drs. 18/6330
    Abschlussbericht: Drs. 18/12950
    Berichterstattung: Website des Bundestages, Initiative NSU-Watch


  11. Landtag Baden-Württemberg: UA „Rechtsterrorismus/NSU BW“ (II)
    Juli 2016 bis voraussichtlich 2021
    Einsetzung: Drs. 16/311
    Berichterstattung: Website des Landtages, Initiative NSU-Watch BaWü


  12. Landtag Brandenburg: UA 6/1 „Rechtsextreme Gewalt und Behördenhandeln“
    April 2016 bis voraussichtlich 2019
    Einsetzung: Drs. 6/3993
    Berichterstattung: Website des Landtages, Initiative NSU-Watch Brandenburg, Blog der Linksfraktion

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In der Übersicht nicht mit aufgeführt sind einige weitere Gremien, die im Auftrag von Landesregierungen, einzelner Ministerien oder Behörden tätig waren – oder die, wie im Falle eines Unterausschusses in Mecklenburg-Vorpommern, nicht mit den weitergehenden Rechten eines Untersuchungsausschusses ausgestattet sind.

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