„Das Freiberger Amtsgericht hatte in der vorigen Woche mit einem Angeklagten zu tun, der behauptet hat, ein Reichsbürger zu sein. Der Begriff beschreibt unterschiedliche Personen und Gruppen, die die Bundesrepublik Deutschland ablehnen und sich weigern, öffentliche Gebühren und Bußgelder zu bezahlen. So erklärte Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) den Begriff in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz (Die Linke). […]“
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