Anfangs sollte auch das OAZ sich vorrangig um die Straftaten des rechtsradikalen Spektrums kümmern, aber dann entschied sich die Regierung, hier auch die anderen „Extremismen“ bearbeiten zu lassen – „Linksextremismus“, „Ausländerextremismus“ und alles, was irgendwie als staatsfeindliche Straftat erfasst wird, aber nicht eindeutig einem politischen Lager zugeordnet werden kann. Schon 2015 hatten Nachfragen der Abgeordneten der Linksfraktion Kerstin Köditz recht genaue Zahlen ergeben, wie sich das Ermittlungsmuster des OAZ zusammensetzt.
Comments are closed.