„Als ein Beispiel für die Teilnahmslosigkeit der sächsischen Geheimdienstler nannte Köditz gestern konkrete Hinweise von Brandenburger Verfassungsschützern an die sächsischen Kollegen 1998, in der von einem bevorstehenden Raubüberfall von Rechtsextremen in Sachsen berichtetet wurde. Bei der sächsischen Polizei, die wegen der Überfälle bereits ermittelte, kamen diese Informationen allerdings nicht an.“ — mehr in der Druckausgabe, Seite 5
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