MDR, 04.01.2020: Private Sicherheitsfirmen im Kampf gegen den schlechten Ruf

„Private Sicherheitsdienste werden in Sachsen vor allem für Einlass- und Kontrolldienste sowie für Bewachungsleistungen beauftragt, wie zum Beispiel in Flüchtlingsheimen. Köditz glaubt, dass das nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist: ‚Zum Teil ist der Staat dann nicht mehr der Gewaltakteur. Dann geht nicht mehr alle Macht vom Staat aus, wie es so schön heißt, sondern er kontrolliert es nur noch, gibt es an private Firmen. Das ist ein Ding der Unmöglichkeit. Sicherheit gehört in die Hände des Staates.'“weiterlesen

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