„Die Richter setzten sich damals über eine vor der Landtagswahl formal eigentlich unanfechtbare Entscheidung des Landeswahlausschusses hinweg – und ließen nicht nur 18, sondern 30 AfD-Listenkandidaten zu. Alle schafften den Einzug, die meisten über den Listenplatz. Die Linken-Abgeordnete Kerstin Köditz sprach kürzlich im Landtag von einer ‚verfassungsgerichtlichen Extrawurst‘, die vor der AfD niemand anderem gebraten worden sei. Die Landespolitik begriff das Urteil seinerzeit als Hausaufgabe.“ — weiterlesen
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