Freie Presse, 19.10.2023: Was Sachsens Ex-Innenminister Wöller zur AfD-Listenkürzung 2019 sagt

„Ob Schreiben wie diese strafbar als versuchte Nötigung gewesen seien, habe er von seinem Haus nicht untersuchen lassen, antwortete er auf eine entsprechende Nachfrage von Ausschussmitglied Kerstin Köditz (Linke). Als Minister sei er oft mit Beleidigung, Nötigung oder anderen Fällen konfrontiert worden. Wenn er da bei jedem Einzelfall eine strafrechtliche Prüfung veranlasst hätte, wäre er ’nicht zum Arbeiten gekommen‘.“weiterlesen

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