Das war Sachsen 2016:
Rechte wollten dreimal töten

toetungsdelikte_2015-16

Im Jahr 2016 gingen in Sachsen drei versuchte Tötungsdelikte auf das Konto der extremen Rechten:

 

  • Zwickau, 22. Mai 2016: Brandanschlag auf eine Asylunterkunft. Ein Tatverdächtiger, der mehrere Brandsätze ins Innere warf, konnte ermittelt und verhaftet werden. Gegen ihn wurde inzwischen Anklage wegen versuchten Mordes erhoben. Zum Zeitpunkt des Angriffs befanden sich 16 Menschen im Haus.
  • Neustadt i. Sa., 18. Juni 2016: Schwerer Übergriff auf drei ausländische Gäste am Rande einer „Sonnenwendfeier“. Ein Tatverdächtiger wird sich wegen versuchten Totschlags vor Gericht verantworten müssen. Er hatte einem Mann, der bereits wehrlos am Boden lag, mehrfach mit einem Glas auf den Kopf geschlagen. Zwei weiteren mutmaßlichen Tatbeteiligten, gegen die ebenfalls Anklage erhoben wurde, wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
  • Dresden, 26. September 2016: Sprengstoffanschlag auf eine Moschee. Hauptbeschuldigter ist der frühere Pegida-Hetzredner Nino K., ihm wird versuchter Mord vorgeworfen. Ein zweiter Verdächtiger soll ihm „Beistand“ geleistet haben. Die Ermittlungen dauern an.

 

Das sind drei herausgehobene Fälle, die Schlagzeilen machten. Die Zahlen zu rechtsmotivierten Straftaten, die ich regelmäßig erfrage und die dem polizeilichen Kenntnisstand entsprechen, zeigen darüber hinaus: Die extreme Rechte sucht zunehmend die Konfrontation, unter anderem steigt die Zahl an Körperverletzungen und ihr Anteil an allen rechtsmotivierten Straftaten. Eine größere Brutalität und wachsende Militanz bei der Tatausführung ist auch eine Beobachtung von Opferberatungsstellen.

 

Im Jahr 2015 hatte es zwei Fälle gegeben:

 

  • Crimmitschau, 12. November 2015: Brandanschlag auf eine Asylunterkunft mittels Molotow-Cocktails. Die drei Täter wurden inzwischen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, an ihrer ausländerfeindlichen Gesinnung bestanden laut Urteil keine Zweifel. Im angegriffenen Haus hielten sich zur Tatzeit rund 40 Menschen auf, die Hälfte davon Kinder.
  • Freiberg, 13. Februar 2015: Sprengstoffanschlag auf eine Asylunterkunft. Das Ermittlungsverfahren wurde im Dezember 2015 eingestellt, die Täter konnten nicht ermittelt werden. Bei dem Anschlag, den die Polizei zunächst als „Böllerangriff“ bezeichnete, wurden sieben Menschen verletzt.

 

Im Jahr 2014 gab es keinen entsprechenden Fall, aber:

 

  • Bei den inzwischen erfolglos eingestellten Ermittlungen zu einem Sprengstoffanschlag am 31. Dezember 2014 auf eine Asylunterkunft in Brand-Erbisdorf stellte sich ein „Tatmittelzusammenhang“ mit dem Freiberger Fall aus 2015 heraus. Offenbar wurden bei diesen Taten recht ähnliche, jeweils selbstlaborierte Sprengsätze verwendet.
  • Zudem wurde bei der Überprüfung sogenannter Altfälle ein vollendetes Tötungsverbrechen aus dem Jahr 2003 in Leipzig nachträglich als rechtsmotiviert eingestuft. Grund: Der Polizei war das Urteil „bislang nicht bekannt“, sie hatte durch meine Anfragen davon erfahren.

 


Quelle: Drucksache 6/7840. Erfragt wurden versuchte oder vollendete Tötungsdelikte – hier: Mord oder Totschlag – aus rassistischen, fremdenfeindlichen, rechtsorientierten und/oder antisemitischen Gründen. Angaben zu 2015 sind hier verzeichnet.

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