Gestern hörte der Innenausschuss Sachverständige zum Entwurf der Staatsregierung für ein „Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes“ (Drucksache 7/10386), das Änderungen zu diversen Themenbereichen vorsieht. Die Linksfraktion hat einen Änderungsantrag vorgelegt, um eine wichtige Festlegung zu ergänzen: Wechseln Beamtinnen und Beamte freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung, soll der Freistaat künftig den Arbeitgeberanteil des Krankenversicherungsbeitrages übernehmen. Bisher tragen die Betroffenen den Beitrag allein. Continue Reading →
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