Standard

Beamtinnen und Beamten endlich den Weg in die gesetzliche Krankenkasse ebnen – Beitrag zur Hälfte übernehmen!

Gestern hörte der Innenausschuss Sachverständige zum Entwurf der Staatsregierung für ein „Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes“ (Drucksache 7/10386), das Änderungen zu diversen Themenbereichen vorsieht. Die Linksfraktion hat einen Änderungsantrag vorgelegt, um eine wichtige Festlegung zu ergänzen: Wechseln Beamtinnen und Beamte freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung, soll der Freistaat künftig den Arbeitgeberanteil des Krankenversicherungsbeitrages übernehmen. Bisher tragen die Betroffenen den Beitrag allein. Continue Reading →

more