Gestern hörte der Innenausschuss Sachverständige zum Entwurf der Staatsregierung für ein „Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes“ (Drucksache 7/10386), das Änderungen zu diversen Themenbereichen vorsieht. Die Linksfraktion hat einen Änderungsantrag vorgelegt, um eine wichtige Festlegung zu ergänzen: Wechseln Beamtinnen und Beamte freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung, soll der Freistaat künftig den Arbeitgeberanteil des Krankenversicherungsbeitrages übernehmen. Bisher tragen die Betroffenen den Beitrag allein.
Der Koalitionsvertrag sieht vor: „Beamte des Freistaates Sachsen erhalten die Möglichkeit, sich ohne Nachteile gesetzlich krankenzuversichern.“ Bisher erleiden sie allerdings Nachteile, wenn sie freiwillig in die gesetzliche Kasse gehen. Ein Beispiel: Privat versicherte Beamtinnen und Beamte mit zwei minderjährigen Kindern zahlen aufgrund der Beihilfe des Freistaates lediglich einen Versicherungsbeitrag in Höhe von 8,93 Prozent ihres monatlichen Nettoeinkommens. Für gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte wird der komplette Beitrag fällig, inklusive Arbeitgeberanteil.
Wir wollen diese Ungleichhandlung beenden und haben dafür Beifall von den Sachverständigen erhalten. Wer nur zu diesen unattraktiven Bedingungen in die gesetzliche Krankenkasse gehen oder dort bleiben kann, entscheidet sich mitunter dagegen, in Sachsen zu arbeiten – so gehen auch Fachkräfte verloren, etwa Lehrkräfte. Schluss damit!
Es wäre gerecht, wenn alle Bürgerinnen und Bürger in dieselbe Krankenkasse einzahlten. Niemand soll sich aus dem Solidarsystem der Krankenversicherung rauskaufen dürfen, und schon gar nicht diejenigen, die besser verdienen und deshalb gesünder leben können als Menschen mit geringen Einkommen. Wir begrüßen alle Schritte in diese Richtung und fordern, dass am besten auch alle Beamtinnen und Beamte künftig gesetzlich versichert werden.