Vorschau: BfV-Zeugen am Montag im NSU-Ausschuss

Der Untersuchungsausschuss „Neonazistische Terrornetzwerke“ wird am kommenden Montag, 30. Januar, im Sächsischen Landtag in Dresden fortgesetzt. Diesmal sind mit Heinz Fromm und Hans-Georg Maaßen der frühere und der aktuelle Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) als Zeugen geladen. Der öffentliche Teil der Sitzung beginnt um 10 Uhr im Raum A600, BesucherInnen sind wie immer willkommen. Details stehen in der Tagesordnung.

 

Was bisher (nicht genug) geschah

 

Es ist die inzwischen 16. Sitzung des aktuellen Ausschusses und die erste in 2017. Voraussichtlich sieben weitere Male werde in diesem Jahr Zeuginnen und Zeugen geladen werden. Das klingt nicht nach viel – und ist tatsächlich viel zu wenig!

Der Ausschuss war erstmals im Mai 2015 zusammengetreten. Seit September 2015 wurden 19 Personen, vorrangig Polizeibeamte, angehört, einige davon mehrfach. Der große Themenkomplex „Frühlingsstraße“, der sich um das Behördenhandeln ab dem Tag der „Selbstenttarnung“ des NSU am 4. November 2011 in Zwickau dreht, ist inzwischen weithin abgeschlossen. Für eine Bewertung ist es freilich noch zu früh.

 

„Schweren Niederlage für die deutschen Sicherheitsbehörden“

 

Künftig wird den Untersuchungsausschuss, wie schon das Vorgänger-Gremium in der vergangenen Wahlperiode, insbesondere die Suche nach Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe interessieren, die kurz nach ihrem Untertauchen Anfang 1998 einsetzte – mit Hilfe von Geheimdiensten. Wie „hilfreich“ die Dienste wirklich waren, ist bislang offen. Beredtes Zeugnis davon legt die zurückliegende Befragung Fromms im ersten Bundestags-UA ab. Die Wortlautprotokolle gibt’s hier zum Nachlesen: Teil 1 (öffentlich) und Teil 2 (nicht-öffentlich).

Fromm sprach damals, oft zitiert, von einer „schweren Niederlage für die deutschen Sicherheitsbehörden“ und nahm die eigene Behörde davon nicht aus: „An der Suche nach den Abgetauchten war das BfV beteiligt.“ Genau dazu wollen wir mehr wissen, der V-Mann Ralf M. („Primus“) ist nur ein Aspekt unter vielen. Übrigens: Die obligatorische Aussagegenehmigung für die Zeugen ist drei Seiten lang. Auf zwei dieser Seiten geht es nur darum, was die Zeugen nicht sagen dürfen.

 
Lesetipp: Über die bisherigen Sitzungen berichtet NSU-Watch Sachsen.

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