Vorletzte Sitzung:
Vier Zeugen im sächsischen NSU-Ausschuss

Der NSU-Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtages setzt am kommenden Montag seine Arbeit in öffentlicher Sitzung fort. Vor den Mitgliedern liegt ein umfangreiches Programm, geladen sind diesmal vier Zeugen.

 

Zwei Zeugen aus Sachsen

Zunächst soll Andreas Baumann befragt werden, der ehemalige Inspekteur der Polizei im Freistaat. Thema wird vor allem das Löschmoratorium sein, das seit Mitte 2012 gilt und verhindern soll, dass auch im Bereich von Polizei und Landeskriminalamt behördliche Unterlagen mit NSU-Bezug vernichtet werden. In der vergangenen Sitzung hatten wir diese Frage in Bezug auf den „Verfassungsschutz“ vertieft. Die Initiative „NSU-Watch Sachsen“ berichtete ausführlich.

Danach folgt der Jurist Marcus Leder. Hier geht es um zurückliegende Vorgänge in der Staatskanzlei in den Jahren 2006 und 2007. Bereits unser Vorgänger-Ausschuss hatte sich mit dem Umstand befasst, dass damals, augenscheinlich von einem Dienstcomputer ausgehend, auffällig oft auf eine speziell präparierte Fahndungs-Website des BKA zur Česká-Mordserie zugegriffen wurde.

 

Zwei Zeugen vom BKA

Schließlich werden zwei BKA-Beamte die Fragen der Abgeordneten beantworten: Rainer Binz und Thomas Werle, die für die BAO „Trio“ – diese Sonderkommission wurde nach der Selbstenttarnung des NSU gebildet – in Sachsen ermittelt haben.

Binz war vor einigen Jahren Zeuge im Münchner NSU-Prozess, dort ging es vor allem um ein Gespräch, das er mit Beate Zschäpe führte. Die ungewöhnliche Konversation wurde sogar verfilmt. Werle war bereits Zeuge im zweiten NSU-Ausschuss des Deutschen Bundestages.

 

Ausschussarbeit kurz vor dem Abschluss

Beginn der öffentlichen Sitzung ist um 10 Uhr im Sächsischen Landtag. Publikum ist wie immer willkommen, Details zum Ablauf stehen in der offiziellen Tagesordnung.

Inzwischen hat das Gremium 37 Sitzungen absolviert und mehr als 60 ZeuInnen befragt. Die Ausschussarbeit steht damit kurz vor dem Ende: Nach einer weiteren Sitzung, die Anfang November stattfindet, wird die Beweisaufnahme geschlossen. Danach werden die Abschlussberichte erarbeitet.

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