Sachsens Verfassungsschutz beobachtet den „Flügel“ – Quellenschutz darf kein AfD-Schutz werden!

Das sächsische Innenministerium hat bestätigt, die AfD-Teilorganisation „Der Flügel“ im Freistaat zu beobachten. Es handle sich für das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) um eine „erwiesene extremistische Bestrebung“ im Sinne des Verfassungsschutzgesetzes, teilte Minister Roland Wöller jetzt auf meine Anfrage mit (Drucksache 7/2038).

Damit wird bestätigt, dass der Geheimdienst zuständig ist und verdeckt vorgehen kann. Daran ändere sich „zunächst auch nichts durch die in den Medien zwischenzeitlich angekündigte Auflösung des ‚Flügels‘ zum 30. April 2020“, heißt es weiter. Allerdings: Über konkrete Aktivitäten des „Flügels“ kann oder will das Innenministerium offenbar keine Auskünfte erteilen – dazu lägen „keine Erkenntnisse“ vor, heißt es. Das Innenministerium beruft sich darauf, nicht öffentlich über den Zeitraum berichten zu dürfen, in dem der „Flügel“ noch ein Verdachtsfall und kein vollwertiges Beobachtungsobjekt war.

Gefragt nach Strukturen der Vereinigung wird lediglich pauschal auf Erkenntnisse ‚aus öffentlich zugänglichen Medien‘ verwiesen. Weitergehende Erkenntnisse des LfV wolle man ‚zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge‘ nicht nennen. Das ist unverständlich: Der Flügel ist bundesweit ein Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbehörden, das maßgebliche Bundesamt hat darüber umfangreich informiert. Und erst vor wenigen Tagen berichtete das LfV Bayern als erste Landesbehörde in einem Jahresbericht ausführlich sowohl über den „Flügel“, als auch über die „Junge Alternative“. Der „Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge“ darf in Sachsen nicht zum Schutz der AfD umfunktioniert werden!

Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist die Mitteilung, dass nach Kenntnis der Staatsregierung bislang keine Disziplinarverfahren gegen „Flügel“-Anhänger eingeleitet worden seien, die zugleich Landesbedienstete sind. Aus Richtung der Innenministerkonferenz war eine andere Gangart angekündigt worden. Und auch im sächsischen Koalitionsvertrag heißt es ganz eindeutig: „Wir werden konsequent gegen Verfassungsfeinde im Staatsdienst vorgehen.“ Genau das erwarte ich jetzt auch. Nähere Informationen zum „Flügel“ will das LfV Sachsen der Parlamentarischen Kontrollkommission vorlegen. Dieses Gremium tagt allerdings in der Regel geheim – und momentan gar nicht. Ich werde darauf drängen, die nächste Sitzung zeitnah anzuberaumen. Auch in Krisenzeiten darf die Kontrolle des Geheimdienstes nicht ruhen!

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