Zur Aktuellen Debatte im Sächsischen Landtag „Verschwörungstheorien, Bedrohungen von Mandatsträgern und Hass sowie Hetze im Netz mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpfen“ erklärt Kerstin Köditz, Sprecherin für Antifaschistische Politik:
„Das Beispiel der Schein-Partei ,Freie Sachsen‘ zeigt, dass wir es mit drei Problemen in einem zu tun haben: mit scheußlichen Inhalten, dem effektiven Verbreitungsweg und der enormen Reichweite. Zuletzt wurde nur über das zweite Problem diskutiert: das Medium, die Plattform Telegram. Sie entzieht sich unserer Justiz und ist beliebt bei Menschen, die zur Gewalt aufstacheln und sich zur Gewaltausübung vernetzen wollen. Das ist aber nichts Neues: Schon vor Jahren nutzen Mitglieder rechtsterroristischer Gruppen diesen Kanal. Der aktuelle Fall,Dresden Offlinevernetzung‘ zeigt, dass bestimmte, völlig un-virtuelle Kreise auf der Höhe der technischen Entwicklung sind, die Entwicklungsbehörden allerdings nicht. Dabei sind die Protagonisten solcher Umtriebe teils seit Jahren bekannt, zum Beispiel von Pegida, aus dem Umfeld der AfD und zuletzt aus dem Spektrum der Infektionsschutz-Gegner.
Telegram ist nur ein austauschbares Hilfsmittel. Wer menschenfeindliche Umtriebe eindämmen will, muss bei den Inhalten ansetzen. Das ließ man in Sachsen teils lange schleifen. Beispielsweise ist der aktuelle Verfassungsbericht der erste seiner Art, der auf die Rolle antisemitischer Verschwörungsmythen eingeht. Dagegen helfen Bildung und Aufklärung, das ist eine Langfristaufgabe. Womöglich ist die CDU endlich bereit dazu, die Auseinandersetzung aufzunehmen. Bildung und Aufklärung werden aber nicht genügen. Es kann sein, dass sie zu spät kommen, um zu verhindern, dass aus hässlichen Worten schlimme Taten werden.
Deshalb irritiert es mich stark, dass im Landeskriminalamt nur fünf Ermittlerinnen und Ermittler Hasskommentare auf eine mögliche Strafbarkeit prüfen und versuchen, die Urheber zu ermitteln. Hinter scheußlichen Inhalten stehen konkrete Urheber, nicht alle sind anonym. Der derzeit wichtigste Träger dieses Prozesses ist nicht ,Telegram, sondern es sind die sogenannten ,Freien Sachsen‘. Sie nennen sich Partei, aber es spricht nicht viel dafür, dass das stimmt. Daher ermöglicht das Vereinsgesetz es dem sächsischen Innenminister, ein Verbot zu verfügen. Das sollte nie leichtfertig passieren. Aber es gehört – selbstverständlich – zu den rechtsstaatlichen Mitteln.“