Heute trifft sich der Sächsische Landtag zu einer Sondersitzung. Anlass ist ein inhaltlich völlig schiefer Antrag der AfD: Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist nicht „weitestgehend“ eingeschränkt, wie es die Rechtsaußen-Partei behauptet. Das würde schließlich bedeuten, dass Versammlungen gar nicht stattfinden können. Versammlungen finden aber sehr zahlreich statt, von Protesten der Infektionsschutzgegner geht Gewalt aus.
Auch derzeit werden in vielen Fällen Ansammlungen selbst dann nicht aufgelöst, wenn sie unter bewusstem Bruch der Corona-Notfallverordnung und des Versammlungsgesetzes und mit zum Teil erheblicher Gewalt erzwungen werden. Die derzeitige Notfallregelung dient der Kontaktreduzierung schon bei der Anreise zu Demonstrationen, also der Vermeidung weiterer Infektionen. Die 10-Personen-Grenze an sich scheint aber tatsächlich aus der Luft gegriffen. Ich sehe keinen zwingenden Grund, warum es nicht auch 15 oder 50 oder 150 sein könnten – immer vorausgesetzt, dass Hygienemaßnahmen eingehalten werden.
Übrigens trifft diese strikte Begrenzung in der Praxis vor allem diejenigen, die sich bei der Ausübung ihres Grundrechts auf Versammlungsfreiheit an die Corona-Beschränkungen und an das Versammlungsrecht halten würden. Infektionsschutzgegner setzen sich ohnehin darüber hinweg.
Über die einzelnen Beschränkungen wurde immer wieder in den Ausschüssen beraten. Die Rechtsaußen-Partei hat sich dort nie gegen die Begrenzung auf zehn Personen ausgesprochen; die Linksfraktion tat dies bereits vor 13 Monaten. Auch deshalb ist ihr heutiger Antrag ein Missbrauch des Parlaments und der Versuch, sich als der parlamentarische Arm der verfassungsfeindlichen und verbotsreifen „Freien Sachsen“ zu präsentieren.
Es geht der Rechtsaußen-Partei nicht um die Versammlungsfreiheit – sie will nur einer ganz bestimmten Szene gefallen.