„Nach Angaben der Linksfraktion sei ein Grund eine seit langem bekannte Kontrolllücke. Demnach sind die kommunalen Waffenbehörden bei der Prüfung auf die Zuarbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz angewiesen. Dort halte man aber Erkenntnisse zurück, die nicht mitgeteilt werden können, zum Beispiel wegen des Quellenschutzes, erläuterte Köditz.“ — weiterlesen
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