Freie Presse, 24.06.2024: Neues Verfassungsschutzgesetz: Sachsens Geheimdienst darf jetzt unter anderem Geldströme verfolgen

„Die Linken-Innenpolitikerin Kerstin Köditz hält die Behörde für überflüssig, begrüßte jedoch, dass der Verfassungsschutz nun verpflichtet sei, Daten zu löschen. ‚Es wäre aber besser, die richterliche Kontrolle fände am Landgericht statt, weil Amtsrichter befangen sein könnten, wenn sie etwa zu überwachende Personen aus früheren Verfahren kennen.'“weiterlesen

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