Die Urteile sind ein wichtiges Zeichen. Die OSS war der erste Rechtsterrorismus-Fall, der nach dem NSU aufgedeckt und jetzt zumindest teilweise juristisch geahndet wurde. Angeklagt war nur die Führungsspitze („Geheimrat“), die Ermittlungen richten sich gegen fünf weitere Beschuldigte.
Der OSS hatten sich nach meinen Informationen sogar mindestens zwei Dutzend Anhänger angeschlossen – darunter mehrere Sachsen, die aus den Landkreisen Leipzig und Zwickau sowie der Stadt Chemnitz stammen. Die Gründungsveranstaltung war im November 2014 in einer Kleingartensparte zwischen Borna und Frohburg abgehalten worden.
Völlig unsachgemäß sind Versuche, die harten Tatvorwürfe mit Hinweisen auf die labile Persönlichkeit und Psyche der Angeklagten zu relativieren: Dass die OSS keinen Anschlag begehen konnte, ist ein Glückfall. Die Pläne für ein zweites Gruppentreffen hatten Ermittler Anfang Mai 2015 mit Razzien in mehreren Bundesländern durchkreuzt.
Die Gefahr des Rechtsterrorismus ist damit nicht gebannt, denn die OSS war nur der Auftakt für eine ganze Welle organisierter neonazistischer Gewaltnetzwerke. Mitglieder der OSS waren, genau wie wenig später die „Gruppe Freital“ und die „Freie Kameradschaft Dresden“, von extrem rechten Straßenprotesten inspiriert, es gab Anleihen bei der Hooliganszene und Affinitäten zu Waffen. Immer wieder mischen gewalterfahrene Szene-Kader mit, immer wieder beobachten wir eine Radikalisierung in ganz kurzer Zeit.
Und immer wieder ist der Schauplatz: Sachsen. Der Groschen ist bei den Verantwortlichen immer noch nicht gefallen – bis heute hat die Staatsregierung kein Gesamtkonzept zur Bekämpfung der extremen Rechten vorgelegt.