Gleich zwei Mal wird sich der sächsische NSU-Untersuchungsausschuss „Neonazistische Terrornetwerke“ in der kommenden Woche im sächsischen Landtag treffen – allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Acht ZeugInnen ohne Öffentlichkeit
Bei den beiden Sitzungen am 23. und am 27. April sowie bei einem weiteren Termin am 16. Mai sollen insgesamt acht ehemalige und aktuelle MitarbeiterInnen des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen befragt werden.
Dem Ausschuss sind die ZeugInnen nur „codiert“ bekannt, mit Nummern statt Namen. Möglich sind die Befragungen nur „geheim“ – unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Umstände dürfen Aufklärung nicht hindern
Die ZeugInnen wurden auf Initiative der demokratischen Oppositionsfraktionen DIE LINKE und Grüne geladen, die den Ausschuss auch gemeinsam eingesetzt hatten. Dass die anstehenden Befragungen hinter verschlossener Tür laufen müssen, ist bedauerlich. Denn zu unseren Ansprüchen an die parlamentarische NSU-Aufklärung gehört auch, Transparenz herzustellen.
Das ist mit Inhalten „geheimer“ Befragungen nicht möglich, entsprechende Protokolle dürfen später auch nicht in die Abschlussberichte einfließen. Die misslichen Umstände sind freilich keine Idee des Ausschusses, sonders eine Vorgabe des (Geheim-)Dienstherrn. Dadurch lassen wir uns nicht abhalten, zur Klärung etlicher offener Fragen alle Mittel auszuschöpfen.
Bereits im Herbst vergangenen Jahres hatte der Ausschuss vier ehemalige und aktuelle MitarbeiterInnen des LfV Sachsen befragt. Bisher hat das Gremium insgesamt 46 Zeuginnen und Zeugen vernommen, die überwiegend aus dem Bereich der Polizei stammen.
Über vorangegangene Sitzungen des Ausschusses berichtet NSU-Watch Sachsen