Sachsens Innenministerium hat keinen Überblick, wie oft und wie stark Beamte des Freistaates durch sogenannte Reichsbürger bedrängt werden. Das ist das Ergebnis meiner aktuellen Anfrage zum Thema (Drucksache 6/13436). Ich hatte gefragt, wie viele Landesbedienstete bereits mit unberechtigten Forderungen konfrontiert wurden – beispielsweise mittels der sogenannten „Malta-Masche“ – und wie die Staatsregierung ihre Beamtinnen und Beamten schützt. Antwort: keine!
Keine Statistik im Innenministerium
Denn eine entsprechende Statistik werde schlichtweg „nicht geführt“, so Innenminister Wöller (CDU). Auch eine zentrale Stelle, an die sich Betroffene wenden können, gibt es nicht und es soll sie auch künftig nicht geben. Klar ist nur, dass gegen Reichsbürger von März 2017 bis März 2018 rund 150 Ermittlungsverfahren wegen Nötigung und Erpressung anhängig waren.
Zuletzt wurden sachsenweit rund 1.500 Anhänger der Szene gezählt (Drucksache 6/13279). Dass sie zahlreiche Straftaten begehen und auch Gerichte zunehmend belasten, hatten schon meine früheren Anfragen aufgedeckt (Drucksachen 6/12607 und 6/12948).
Gefahr erkannt, Gegenrezept fehlt
Irritierend ist, dass die Landesregierung trotz alledem nicht viel deutlicher gegenhält. Dabei hatte Wöllers Innenstaatssekretär Prof. Dr. Schneider (CDU) erst kürzlich eine Vereinbarung des Kabinetts vorgestellt, stärker gegen Reichsbürger vorzugehen. Begründung: Reichsbürger behindern die Behördenarbeit „immer wieder“ und stellen mit ihrem aggressiven Vorgehen eine Gefahr für die Bediensteten dar.
Darauf soll unter anderem mit einer Informationskampagne reagiert werden. Aber worüber will man informieren, wenn man die Tragweite des Problems gar nicht kennt?
Thüringen macht’s besser
Anders ist die Lage beispielsweise in Thüringen. Dort gibt es aktuelle Zahlen, die übrigens durch die CDU erfragt wurden (Drucksache 6/5610 des Thüringer Landtages). Demnach waren seit Herbst 2016 rund 300 Landesbedienstete durch unberechtigte Reichsbürger-Forderungen betroffen. Gekontert wird in Thüringen mit individuellen Beratungsangeboten und zentralen Anlaufstellen.
Davon könnte sich Sachsen eine Scheibe abschneiden!