„Revolution Chemnitz“-Urteil ist ein deutliches Zeichen

Die heute am Oberlandesgericht Dresden verhängten Haftstrafen gegen alle acht Angeklagten sind ein deutliches und wichtiges Zeichen. Nach knapp einem halben Jahr Verhandlungsdauer und einer umfangreichen Beweiserhebung mit mehr als 30 Prozesstagen steht fest, dass es sich bei „Revolution Chemnitz“ um eine rechtsterroristische Vereinigung gehandelt hat – und nicht um einen „virtuellen Stammtisch“, wie einer der jetzt Verurteilten zu Beginn der Verhandlung behauptet hat.

Die Gruppe hat vielmehr tödliche Anschläge geplant, die dem politischen Gegner angelastet werden sollten. Im Hintergrund stand die krude Idee, die gesellschaftliche Stimmung bis hin zu einem offenen Bürgerkrieg anzuheizen – ein weit verbreitetes Szenario in der extremen Rechten. „Revolution Chemnitz“ ging noch weiter, die Beschaffung von Schusswaffen stand bevor und mehrere Mitglieder beteiligten sich an einem „Probelauf“, bei dem sie im Stil einer Bürgerwehr Menschen angegriffen haben.

Ich bin daher froh, dass diese Gruppe rechtzeitig ausgehoben wurde und der Generalbundesanwalt konsequent ermitteln ließ. Bei der Anklagebehörde hat man inzwischen erkannt, dass die militante rechte Szene im Aufwind ist, gerade auch in Sachsen. So war „Revolution Chemnitz“ nach der „Oldschool Society“ und der „Gruppe Freital“ bereits die dritte rechtsterroristische Vereinigung, die im Freistaat seit der Enttarnung des NSU ausgehoben worden ist. Vor diesem Hintergrund ist es umso schwerer zu verstehen, warum ausgerechnet sächsische Anhänger und Umfeldpersonen von „Combat 18“ ungeschoren davonkamen, als diese Gruppe kürzlich bundesweit verboten wurde.

Dabei zeigte gerade der Prozess gegen „Revolution Chemnitz“, dass wir es in diesem Spektrum mit ausgeprägten, gewalttätigen Netzwerken zu tun haben, die über lange Zeiträume hinweg aktiv bleiben – wenn man sie nicht hindert. Mehrere der Verurteilten kennen sich schon länger, aus der Neonazi-Kameradschaft „Sturm 34“. Nachdem diese Gruppe 2007 verboten worden war, hielten sächsische Behörden das Thema wohl vorschnell für erledigt.

Im Prozess ließ außerdem aufhorchen, dass ein bekannter AfD-Mann, der offenbar mehrere „Revolution Chemnitz“-Mitglieder kannte, als Zeuge aussagte. Im Verlauf der Verhandlung kam außerdem zur Sprache, dass sich eines der Gruppenmitglieder selbst „in der Nähe der AfD“ verortet.

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