Verfassungsschutz zur Blindheit gegenüber der AfD angewiesen? Minister Wöller muss sich erklären!

Die aktuellen Vorwürfe, wonach der sächsische Verfassungsschutz Daten zur AfD löschen sollte, sind schwerwiegend. Ich erwarte, dass der Innenminister sich unverzüglich öffentlich erklärt und sich nicht wie beim Fahrradgate-Korruptionsskandal aus der Affäre zu ziehen versucht, indem er viel zu spät schmale Informationen rausrückt. Spätestens in der morgigen Sitzung des Innenausschusses muss er Rede und Antwort dazu stehen, was Sache ist und was nicht.

Es ist klar, dass Daten zu Abgeordneten einen besonderen Stellenwert haben und die freie Mandatsausübung geschützt werden muss. Dort sind sensible Prüfungen angesagt. Aber sollte sich bewahrheiten, dass Wöllers Innenministerium den sächsischen Geheimdienst zur Blindheit gegenüber verfassungsfeindlichen Bestrebungen in der AfD anweisen wollte, wäre das ungeheuerlich. Viele Beispiele zeigen, dass es um die Analysefähigkeit dieser Behörde ohnehin nicht allzu gut bestellt ist – sie muss aber ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen können. Auch dafür trägt der Innenminister persönlich die Verantwortung.

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