Heute hat sich eine Sitzung des Innenausschusses mit der AfD-Löschaffäre befasst. Anders als im Fahrradgate-Skandal hat der Innenminister sich dem Druck gebeugt und Antworten zu den Vorwürfen gegeben, die in der Sächsischen Zeitung erhoben worden sind. Demnach war das Landesamt für „Verfassungsschutz“ zu dämlich, gegenüber dem Innenministerium zu begründen, weshalb es Daten von AfD-Abgeordneten speichern muss.
In Ausübung seiner Fachaufsicht kam das Ministerium deshalb zum Ergebnis, dass die Speicherung rechtswidrig erfolgte und die Daten zu löschen seien. Die freie Mandatsausübung durch Abgeordnete ist besonders geschützt – das hat der frühere LINKEN-Bundestagsabgeordnete Bodo Ramelow vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten.
Politisch entlastet ist der Innenminister trotzdem nicht. Denn er ist für das Landesamt verantwortlich und sieht seit Jahren dabei zu, wie es beim Kampf gegen Rechts herumstümpert. Diese Behörde bekam heute sogar im Ausschuss vom Innenministerium bescheinigt, dass es im Bereich extreme Rechte nicht ausreichend analysefähig ist. In anderen Bundesländern schafft es der Inlandsgeheimdienst durchaus, korrekt Daten zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen in der AfD zu erheben. In Sachsen wäre das auch noch besonders einfach, weil die AfD hier stark „verflügelt“ ist.
Das Innenministerium hat übrigens schon vor acht Jahren die mangelhafte Analysefähigkeit des Landesamtes kritisiert. Wer es in all den Jahren nicht geschafft hat, nach rechts die Augen auf zu machen, ist überflüssig! Dass Gordian Meyer-Plath ein engagierter Kämpfer gegen die extreme Rechte sein soll, habe ich übrigens noch nie geglaubt und tue das auch jetzt nicht.