Die Koalitionsfraktionen haben im Landtag beantragt, den Untersuchungsausschuss zur Kürzung der AfD-Landesliste einen Zwischenbericht vorlegen zu lassen. Wir unterstützen diesen Antrag aus drei Gründen. Erstens berühren die Themen des Untersuchungsausschusses auch das Wahlrecht. Dieser Landtag muss gegebenenfalls die Möglichkeit haben, den eigenen Handlungsbedarf zu erkennen, bevor der Untersuchungsausschuss endet – das ist womöglich erst zum Ende der Wahlperiode der Fall.
Zweitens enthält der Untersuchungsauftrag eine ganze Reihe äußerst schwerwiegender Vorwürfe. Sollten sie sich auch nur zu einem Teil bewahrheiten, kämen sie einer Art Verschwörung gleich, die unter gar keinen Umständen hingenommen werden dürfte, sondern in die Debatte gehört.
Drittens geht das alles den gesamten Landtag auch dann etwas an, wenn sich im Ergebnis der bisherigen Beweisaufnahme nichts von alledem bewahrheitet hätte, wenn die AfD den Landtag mit der Einrichtung eines Untersuchungsausschusses beauftragt hätte, der keine ,Verschwörung‘ aufdecken kann, weil da nie etwas anderes war als eine abwegige Verschwörungs-Theorie von Rechtsaußen. Letzteres ist aus unserer Sicht der Fall.
Es war die AfD, die nachvollziehbare Zweifel daran weckte, ein rechtmäßiges Aufstellungsverfahren durchgeführt zu haben. Und es ist die AfD, die bis heute nicht bereit ist, irgendeinen eigenen Fehler zuzugeben.