Morgen ist der 10. Jahrestag der Selbstenttarnung des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU). Der 4.November sollte den Opfern, Hinterbliebenen und Betroffenen der Mord-, Anschlags- und Überfallserie des rechtsterroristischen NSU gehören. Dieser Tag gehört nicht Behörden, die von „Aufarbeitung“ reden, die aber zur Aufdeckung nichts beigetragen, die seither nicht alle Mitwisserinnen und Mitwisser ermittelt und die bis heute – ein Jahrzehnt danach – nicht alle mutmaßlichen Mittäterinnen und Mittäter vor Gericht gestellt haben.
Wenn das Sächsische Staatsministerin der Justiz den kommenden Jahrestag nutzt, um vor Medien einen Fördermittelbescheid für die Entwicklung eines Dokumentationszentrums zum NSU-Komplex zu übergeben, ist das vielleicht ein richtiger Schritt – aber doch ein allzu milder Ausgleich, der keineswegs genügt. Im Ergebnis zweier parlamentarischer Untersuchungsausschüsse im Sächsischen Landtag, die auch auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE eingesetzt worden waren, sind weit umfangreichere Konsequenzen empfohlen worden. Dazu gehört unter anderem ein Fonds zur Entschädigung von Opfern, Hinterbliebenen und Betroffenen.
Der 4. November erinnert außerdem daran, dass die Gefahr des Rassismus und des Rechtsterrorismus nicht gebannt ist. Seit dem Ende des NSU sind in Sachsen mehrere militante Neonazi-Gruppen aufgeflogen. Zu unseren Forderungen gehört daher seit langem, dass der Freistaat Sachsen die extreme Rechte auf Grundlage eines Gesamtkonzepts gezielt zurückdrängen muss. Vor rund anderthalb Jahren hat der Sächsische Landtag die Staatsregierung aufgefordert, ein solches Konzept zu schaffen und umzusetzen. Seither haben wir davon nichts mehr gehört. Wir bleiben dran!“