🎉 Schöne Bescherung: Landtag entzaubert AfD-Legende

Seit gut zwei Jahren prüft ein Untersuchungsausschuss im Sächsischen Landtag, ob vor der Landtagswahl 2019 versucht wurde, absichtlich die Wahlchancen der AfD zu schmälern, die nur mit einem Teil ihrer Landesliste antreten durfte. Unsere (vorläufige) Antwort lautet ganz klar: nein! Am 22. Dezember debattierte das Parlament über den Zwischenbericht des Ausschusses. Dazu hat die Fraktion DIE LINKE ein ausführliches Sondervotum (PDF) vorgelegt. Die Ergebnisse in aller Kürze:

Wir haben für unser Sondervotum die Aussagen aller Sachverständigen sowie aller Zeuginnen und Zeugen berücksichtigt, die bisher angehört wurden. Wir haben uns auch ausführlich auf das Aktenmaterial gestützt. Im Ergebnis – das natürlich nur vorläufigen Charakter hat – gibt es nichts, was die schwerwiegenden Vorwürfe der AfD stützen könnte.

Der Untersuchungsausschuss hat nicht einmal Indizien dafür erlangt, dass versucht worden wäre, die Wahlchancen der AfD zu schmälern. Die AfD hat im Ausschuss seit dessen Einsetzung vor inzwischen mehr als zwei Jahren nichts vorgebracht, was auch nur ansatzweise in diese Richtung weisen würde.

Es ist eine Tatsache, dass die AfD im Februar und März 2019 zwei Aufstellungsversammlungen in zwei eigenständigen Landesparteitagen durchgeführt hat. Anschließend unternahm die Partei monatelang gar nichts, um ihre dabei gekürten zwei Listenvorschläge bei der Landeswahlleitung einzureichen. Erst wenige Tage vor Ende der Einreichungsfrist übergab sie der Landeswahlleiterin ihre Unterlagen. Darin dokumentierte die Partei formell, dass bei zwei getrennten Aufstellungsversammlungen auch zwei unterschiedliche Landeslisten aufgestellt wurden.

Diese beiden Landeslisten hat man später dann zwar noch rein formal zu einer Liste zusammengefügt, um damit zu versuchen, zu retten, was zu retten ist, aber nicht mehr zu retten war. Aber die AfD machte bei dieser Gelegenheit auch gleich aktenkundig, dass mittendrin in ihrem Aufstellungsverfahren das Wahlverfahren grundlegend geändert wurde – ein klarer und qualifizierter Wahlrechtsverstoß.

Die Landeswahlleitung ist mit dieser misslichen Situation höchst professionell umgegangen und hat die Partei unverzüglich auf Mängel des Wahlvorschlags hingewiesen. Der Landeswahlausschuss hat diesen Fall sehr ausführlich diskutiert, und zwar auch mit dem Ziel, dass überhaupt etwas zugelassen wird von dem, was die AfD-Vertreter der Landeswahlleitung erst eine Stunde vor Ablauf der Einreichungsfrist vorgelegt hatten.

Eine Benachteiligung der AfD fand zu keinem Zeitpunkt statt. Die freie und unabhängige Meinungsbildung und Entscheidungsfindung der Beisitzer des Landeswahlausschusses und der Landeswahlleiterin können völlig nachvollziehbar erklärt werden. Es bleibt kein Raum für irgendeine „Intrige“.

Wenn man allerdings danach fragt, ob es Versuche der Einflussnahme auf die Prüfung und Entscheidung zur AfD-Landesliste gegeben hat, dann ist festzustellen, dass es solche Versuche offenbar wirklich gegeben hat. Allerdings waren diese Versuche nicht etwa zum Schaden, sondern zu Gunsten der Partei bzw. ihres Listenvorschlages gedacht – und sie kamen mithin sogar aus den Reihen der AfD selbst.

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