Jens Maier darf nie wieder Recht sprechen

Das sächsische Innenministerium hält an seiner Auffassung fest, wonach es sich bei dem AfD-Politiker Jens Maier, der nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag in sein Richteramt zurückkehren will, um einen „Rechtsextremisten“ handelt. Gleich elf Mal wird Maier in der Antwort auf meine Kleine Anfrage zu den jüngsten Aktivitäten der verfassungsfeindlichen AfD-Teilorganisation „Der Flügel“ mit vollem Namen erwähnt (Drucksache 7/8562) – unter anderem als Teilnehmer bei Parteitreffen sowie als Redner bei mehreren Pegida-Kundgebungen.

Demnach geht die Staatsregierung ausdrücklich auch davon aus, dass der völkisch-nationalistische Flügel im Freistaat trotz formaler Auflösung im April 2020 fortbesteht und „weiterhin“ aktiv ist. Verwiesen wird in dem Zusammenhang auf dutzende Veranstaltungen, an denen mutmaßliche Flügel-Anhänger im vergangenen Jahr teils maßgeblich beteiligt waren. Zudem liegen dem Landesamt für Verfassungsschutz weitere Erkenntnisse vor, „die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können“.

Rico Gebhardt, Vorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion, erklärt dazu:

„Die aktuellen Darlegungen unterstreichen einmal mehr, dass Jens Maier nicht geeignet ist, in das Richteramt zurückzukehren – man braucht auch keine Geheim-Informationen, um zu diesem Schluss zu gelangen. Dieser Mann darf nie wieder Recht sprechen.

Die Staatsregierung hat unlängst ein Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus verabschiedet – darin heißt es: ,Das Bekenntnis und das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung sind eine zentrale Pflicht im öffentlichen Dienst. Eine Verletzung dieser Pflicht ist nicht zu tolerieren und wird regelmäßig dienstrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Entfernung aus dem Dienst zur Folge haben müssen.‘

Wenn es der CDU-Fraktion ernst ist mit der Bekämpfung des Rechtsextremismus in Sachsen, dann sollte sie gemeinsam mit SPD und Grünen einen Antrag nach Paragraph 80 der Landesverfassung in der Causa Maier stellen. Die Zweidrittelmehrheit im Plenum wird nicht an der Linksfraktion scheitern. Das ist kein Gesinnungs-TÜV, sondern ein notwendiger Schritt, um die Unabhängigkeit der sächsischen Justiz zu sichern.“

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