Im ersten Halbjahr 2022 wurden bei der sächsischen Polizei acht weitere „Verdachtsfälle mit Bezug zum Rechtsextremismus“ sowie zur sogenannten verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates bekannt. Das ergibt sich aus einer Fallauflistung, die das zuständige Innenministerium auf meine neueste Kleine Anfrage diesem Thema (Drucksache 7/10185) vorgelegt hat.
Demnach laufen aktuell Disziplinarverfahren gegen insgesamt acht Bedienstete der Polizeidirektionen Chemnitz, Dresden und Leipzig sowie der Hochschule der Sächsischen Polizei. Es geht unter anderem um rassistische Äußerungen, verfassungsfeindliche Beiträge in sozialen Netzwerken und die mögliche Nähe zu einer „als rechtsextremistisch eingestuften Partei“. Hinzu kommen die Teilnahme an einer unerlaubten Corona-Demo, der Vergleich der Pandemie-Eindämmung „mit dem Geschehen im Dritten Reich“ und das Tragen eines „Querdenker“-Emblems an der Dienstkleidung.
Immerhin – in zwei Fällen gibt es bereits Konsequenzen, den Betroffenen wurde die Führung der Dienstgeschäfte untersagt, bei einem weiteren ist die vorläufige Dienstenthebung geplant. Außerdem laufen derzeit zwei staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung.
Das Innenministerium hatte erstmals Anfang 2020 auf meine Anfragen hin detailliert Auskunft zu einschlägigen Vorfällen gegeben. Mit den seither veröffentlichten Daten summiert sich die Fallzahl nun auf 64 – und sie wird weiter steigen. Erst kürzlich war bekannt geworden, dass zwei sächsischen Polizeischülern ein Disziplinarverfahren droht. Sie sollen während einer Dienstreise in Thüringen eine aus Polen stammende Frau beleidigt haben.