Sachsens Innenministerium hat die Zahl sogenannter Reichsbürger und Selbstverwalter im Freistaat drastisch nach oben korrigiert: Der Szene werden „derzeit ca. 2.500 Personen“ zugerechnet, wie jetzt bei der Beantwortung meiner neuesten Kleinen Anfrage zu diesem Thema mitgeteilt wurde (Drucksache 7/11892).
Ende 2020 war noch von 1.050, Ende 2021 von 1.900 Personen die Rede. Das ist mehr als eine Verdopplung in kurzer Zeit – und der höchste Wert, seitdem dieses Spektrum Ende 2016 unter Verfassungsschutz-Beobachtung gestellt wurde. Während die Polizei noch keine frischen Daten hat („voraussichtlich im Frühjahr“), zeigen aktuelle Angaben des Justizministeriums das Ausmaß (Drucksache 7/11911). So stellten sächsische Staatsanwaltschaften im vergangenen Jahr bei 589 Ermittlungsverfahren einen Reichsbürger-Bezug fest. Dieser Wert steigt bereits seit Jahren an.
Die neuesten Verfahren spielen häufig im Bereich der Allgemeinkriminalität, aufgelistet werden 85 verschiedene Straftatbestände. Besonders häufig: Nötigung (133), Fahren ohne Fahrerlaubnis und Beleidigung (je 33), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (28), Bedrohung (24) und Betrug (je 24). Hinzu kommen etliche Körperverletzungen, Verstöße gegen das Waffen- und das Betäubungsmittelgesetz sowie einzelne Fälle von Geldwäsche, Erpressungen, Freiheitsberaubungen und Brandstiftung.
Auch für die Gerichte im Freistaat bedeutet das einen großen Aufwand. Wegen befürchteter Störungen durch Reichsbürger-Anhänger wurden im vergangenen Jahr für dutzende Verhandlungstermine spezielle Sicherheitsvorkehrungen getroffen, etwa verschärfte Einlasskontrollen – eine bereits seit längerem gängige Praxis.