Die Bilanz der heute vorgelegten Polizeilichen Kriminalstatistik 2022 für Sachsen in einem Wort: durchwachsen. So fällt die jüngste Zunahme der Zahl registrierter Straftaten um mehr als acht Prozent im Vergleich zum Vorjahr ziemlich deutlich aus. Der Innenminister spricht zwar von einem „weiterhin niedrigen Stand““. Fakt ist aber: Die 2021 unterschrittene Viertelmillionen-Grenze ist jetzt wieder durchbrochen – und der bereits vor Corona begonnene und über mehrere Jahre anhaltende Trend des Kriminalitätsrückgangs im Freistaat offenbar vorbei.
Auch wenn in absoluten Zahlen zuletzt mehr Tatverdächtige ermittelt werden konnten, sinkt unterm Strich die Aufklärungsquote. Das ist ein schlechtes Zeichen: Sachsen braucht höchste Qualitätsstandards bei der Kriminalitätsbekämpfung, damit Fälle nicht nur erfasst, sondern gelöst werden. Das gilt besonders in jenen Bereichen, deren Entwicklung Anlass zur Besorgnis gibt, etwa die deutliche Zunahme von Fällen der Gewaltkriminalität, aber auch von Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie. Das ist leider nicht neu. Genau darauf hatte bereits die Vorjahresstatistik hingewiesen.
Was politisch motivierte Straftaten betrifft, bestätigt der Minister, was meine jüngste Detailauswertung bereits ergeben hatte: Die Zahl rechtsmotivierter Straftaten bleibt auf hohem Niveau, und angeblich „nicht zuzuordnende“ Taten schießen sogar durch die Decke. Sie stehen häufig „im Zusammenhang mit demonstrativen Ereignissen“, heißt es in der Statistik. Hier erwarte ich erstens eine detailliertere Analyse – und zweitens ein gezieltes Vorgehen gegen den anscheinend schon ritualisierten Missbrauch des Versammlungsrechts auf unseren Straßen.
Ein großes Fragezeichen bleibt im Raum: Wie üblich gibt die Kriminalstatistik nur Aufschluss darüber, wie viele Straftaten der Polizei bekannt werden, nicht aber darüber, wie viele Straftaten tatsächlich begangen werden und was aus ihnen folgt. Um die Gesamtentwicklung besser zu bewerten, müsste endlich erhoben werden, wie viele Menschen am Ende aus welchen Gründen tatsächlich belangt und welche Ermittlungsverfahren aus welchen Gründen eingestellt werden. Das leistet die Kriminalstatistik nicht.