Heute haben Innenminister Armin Schuster und Justizministerin Katja Meier den Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst“ angekündigt. Ich begrüße, dass es nach jahrelangen Bekenntnissen, man wolle – wie es schon im Koalitionsvertrag hieß – „konsequent gegen Verfassungsfeinde im Staatsdienst vorgehen“, endlich einen konkreten Schritt gibt. Mehr Positives kann ich leider nicht sagen. Es handelt sich nämlich um einen Schritt in die falsche Richtung.
Kernstück ist eine Regelüberprüfung sämtlicher Bewerberinnen und Bewerber der Polizei und des Justizvollzugsdienstes vor ihrer Berufung in ein Beamtenverhältnis durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV). Um es klar zu sagen: Das ist kein geeigneter Weg. Über oft sehr junge Bewerber*innen können nämlich noch kaum relevante Daten angefallen sein. Und selbst wenn, ist nicht sichergestellt, dass das LfV sie herausrückt. Dasselbe Problem mit dem ,Quellenschutz‘ gibt es bei der bereits bestehenden Überprüfung von Waffenbesitzenden: Trotz Beteiligung des sogenannten Geheimdienstes gelingt seit Jahren keine Entwaffnung der extremen Rechten.
Fraglich ist auch, ob das geplante Vorgehen angesichts seiner homöopathischen Effekte verhältnismäßig sein wird. Mich verwundert dieser Kurs der Koalition ohnehin: Ich erinnere daran, dass die Idee zu einer wissenschaftlichen Studie über menschenfeindliche und rassistische Einstellungen bei der Polizei besonders durch die CDU scharf zurückgewiesen wurde mit dem Argument, es würde ein ,Generalverdacht‘ erhoben – obwohl die Beteiligung freiwillig gewesen wäre. Ist die vorgeschriebene Überprüfung aller Bewerberinnen und Bewerber nicht viel eher ein Generalverdacht?
Für das eigentliche Problem bietet der Gesetzentwurf überhaupt keine überzeugende Lösung: den Umgang mit Fehlverhalten von Beamtinnen und Beamten, die man nicht wieder loswird, weil das Disziplinarrecht oft keine wirkungsvollen Sanktionen ermöglicht und ein stumpfes Schwert bleibt. Es geht dabei nicht um junge Menschen, die sich bewerben, sondern um ,Verfassungsfeinde im Staatsdienst‘, die durch ihren bereits erworbenen Beamtenstatus geschützt sind. Daran wird sich auch durch eine Beteiligung des LfV an Disziplinarverfahren und durch die Verlängerung von Fristen im Grundsatz nichts ändern.
Der heute ebenfalls vorgestellte neue ,Lagebericht der Koordinierungsstelle für Extremismusprävention und –bekämpfung‘ zeigt, dass das Problem drängt und es sich nicht bloß um Einzelfälle handelt. Das ist auch schon länger klar: Das Innenministerium hatte erstmals Anfang 2020 auf meine Anfragen hin detailliert und seither wiederholt Auskunft über einschlägige ,Verdachtsfälle mit Bezug zum Rechtsextremismus‘ bei der Polizei gegeben (zuletzt: Drucksache 7/11896).