Linksfraktion stellt Große Anfrage zum „Tag X“ in Leipzig

Rund fünf Monate nach dem „Tag X“ in Leipzig hat die Fraktion DIE LINKE eine Große Anfrage mit 200 Einzelfragen eingereicht (Drucksache 7/14904). Wir treiben damit die parlamentarische Aufklärung zum eskalierten Protest und dem immensen Polizeieinsatz am 3. Juni 2023 weiter voran, weil immer noch viele Fragen offen sind und Widersprüche im Raum stehen.

War zunächst von rund 1.000 Personen – darunter Minderjährige – die Rede, die in einer sogenannten Umschließung über viele Stunden bei mangelnder Versorgung gekesselt wurden, liegt der Wert inzwischen bei über 1.300. Dafür gibt es keine nachvollziehbare Erklärung.

Teils immer noch im Dunkeln liegen auch die Umstände, unter denen eine zunächst angemeldete „Tag X“-Demonstration verboten wurde und weitere Versammlungen nicht stattfinden durften. Das ist ein tiefer Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Der Eindruck, dass die Polizei genau darauf hinarbeitete, noch bevor überhaupt irgendeine Anmeldung vorlag, wurde bislang nicht ausgeräumt. Letztlich durfte zwar eine einzige Kundgebung stattfinden, auf Geheiß der Polizei aber nicht loslaufen – obwohl die zuständige Versammlungsbehörde eine solche Beschränkung nie verfügt hat.

Bis heute liegt nicht einmal eine Bilanz zu den Straftaten vor, die an diesem Wochenende unzweifelhaft begangen worden sind. Obwohl allen Gekesselten pauschal die Begehung eines schweren Landfriedensbruchs vorgeworfen wird, steht davon in den regelmäßigen Kleinen Anfragen zu politisch motivierten Straftaten nichts. Apropos nichts: Das Konzept gegen „Linksextremismus“, über das der zuständige Innenminister Armin Schuster wiederholt sprach, blieb eine Ankündigung. Die Staatsschutz-Abteilung des Landeskriminalamts wurde zwischenzeitlich nicht etwa gestärkt, sondern sie verlor sogar Personal.

Mit unserer Großen Anfrage haken wir daher gezielt nach. Kurz nach dem „Tag X“ wurde bei einer von uns beantragen Sondersitzung des Innenausschusses zwar noch ausführlich Stellung genommen. Aber bei etlichen weiteren Nachfragen wurde das Parlament mit allgemeinen Satzbausteinen abgespeist. Für die Beantwortung unseres neuen Fragenkatalogs hat die Staatsregierung nun drei Monate Zeit – das sollte genügen, um ins Detail zu gehen.

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