Sächsische Behörden haben ihren eigenen Ausführungen zufolge keinen aktuellen Überblick, wie viele sogenannte Rechtsextremisten und Reichsbürger derzeit über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen und Schusswaffen besitzen dürfen. Das ist das Ergebnis meiner jüngsten Kleinen Anfrage zu diesem Thema (Drucksache 7/15318). Stattdessen legte der zuständige Innenminister Armin Schuster (CDU) alte Zahlen für das Jahr 2022 vor.
Nach der Bewaffnung der extremen Rechten erkundige ich mich seit zehn Jahren regelmäßig, erstmals gibt es keine brauchbare Antwort. Wenn die Zuständigen die Größenordnung des Problems nicht kennen, besteht eine gravierende Sicherheitslücke.
Den Angaben zufolge erhielten die kommunalen Waffenbehörden im Laufe des Jahres 2023 vom Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hinweise auf 46 relevante Personen aus dem Spektrum der extremen Rechten, die insgesamt 66 Lang- und 51 Kurzwaffen sowie einen Schalldämpfer besitzen. Unter anderem deshalb kam es zu gezielten Überprüfungen, die in immerhin 26 Fällen zur Rücknahme der waffenrechtlichen Erlaubnisse und der Abgabe der Waffen führten. Zu einer effektiven Entwaffnung der Szene führt das allerdings nicht. Beim LfV ist schließlich nicht nur das Ausmaß des Problems unbekannt – man hütet dort auch Informationen über weitere Personen, die den Waffenbehörden ,nicht mitgeteilt werden können‘. Bekämpft wird also nur die Spitze des Eisbergs.
Ebenfalls beunruhigend ist, dass der Innenminister zu einer weiteren Kleinen Anfrage (Drucksache 7/15314) die Auskunft verweigert. Gefragt nach Schießübungen der extremen Rechten wird bestätigt, dass es dazu Erkenntnisse gebe – diese könnten aber aus „Geheimhaltungsinteressen“ nicht übermittelt werden.