Der Schritt des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), den gesamten „Flügel“ unter Beobachtung zu nehmen, war absehbar. Damit ist jetzt amtlich, was für etliche WissenschaftlerInnen sowie ExpertInnen aus der Zivilgesellschaft schon seit Jahren klar ist: Weite Teile der AfD gehören eindeutig zur extremen Rechten. Auch wenn die Entscheidung des BfV spät kommt, entspricht sie ganz klar dem gesetzlichen Auftrag der Verfassungsschutz-Behörden. Das muss aus meiner Sicht ohne Abstriche auch für das LfV Sachsen gelten.
Mich irritiert umso mehr, dass sich das Landesamt bisher nicht geäußert hat, wie es künftig mit der AfD umgehen will – obwohl der verfassungsfeindliche „Flügel“ gerade in Sachsen besonders stark ist. Der AfD-Landesverband Sachsen wird sogar, ähnlich wie in Thüringen und Brandenburg, von „Flügel“-Leuten angeführt. Daher ist es jetzt geboten und folgerichtig, unverzüglich die sächsische AfD zum Verdachtsfall hochzustufen, ähnlich wie in Thüringen. Wozu noch warten? Niemand geht davon aus, dass sich diese Truppe mäßigen wird!
Selbstverständlich bleibt die Auseinandersetzung mit Rassismus, Nationalismus und Antisemitismus eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Gerade das unerklärliche Zögern des LfV Sachsen macht einmal mehr deutlich, dass das Thema bei den „Verfassungsschutz“-Behörden wohl nicht in den besten Händen liegt. Das zeigt auch der inkonsequente Umgang mit Pegida: Die Dresdner Versammlungen sind ein regelmäßiger Treffpunkt der extremen Rechten und auch ein bedeutsames Forum auch für „Flügel“-Anhänger, gelten aber laut LfV Sachsen noch immer als „nicht-extremistische Veranstaltungen“.
Nicht ganz neu ist allerdings, dass Lutz Bachmann amtlich als „Rechtsextremist“ angesehen wird. Das hatte sich bereits Anfang des Jahres aus einer meiner Parlamentsanfragen ergeben, in denen ich mich regelmäßig nach Aktivitäten der extremen Rechten im Freistaat erkundige. In den Antworten wird Bachmann seitdem als „Rechtsextremist“, der an Pegida teilnimmt, namentlich genannt (zuerst: Drucksache 7/672).