„Im Fall der rechtsextremen Gruppierung ‚Faust des Ostens‘ ist sieben Jahre nach Anklageerhebung immer noch kein Prozesstermin in Sicht. Das teilte das sächsische Justizministerium am Mittwoch auf eine parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz (Linkspartei) mit. Die Festlegung eines Prozesstermins sei Sache des Landgerichts Dresden. Die zuständige Staatsschutzkammer habe mitgeteilt, dass sie wegen fünf weiteren Strafverfahren mit Untersuchungshaft derzeit keinen Termin gegen die mutmaßlichen Mitglieder der Gruppe festsetzen könne.“ — weiterlesen
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