Wöller muss klären, welche Daten Behörden an den Geheimdienst geben dürfen…

…und auf Staatstrojaner verzichten!

Nach der Daten-Sammelaffäre beim „Verfassungsschutz“ und der Berichterstattung über einen Fall aus Leipzig, in dem der Betroffene aufgrund einer beim Landesamt abgespeicherten Falschinformation einen Job nicht bekam, wird einmal mehr klar: Auf diese Behörde können wir verzichten. Bis es aber für seine Abschaffung eine politische Mehrheit gibt, muss der vom Amt angerichtete Schaden begrenzt und in der Behörde aufgeräumt werden.

Der entlassungsreife Innenminister Roland Wöller muss dafür sorgen, dass weder das Landesamt noch die sächsische Polizei den gestern von CDU/CSU und SPD beschlossenen Staatstrojaner nutzen. Dessen Einsatz verbietet sich bereits schon deshalb, weil dann Messenger-Kommunikation ausgelesen werden kann, ohne dass ein konkreter Anfangsverdacht vorliegt. Damit hat die Große Koalition der eigenen Bevölkerung das Misstrauen ausgesprochen. Solcher Ungeist durchzieht schon jetzt das sächsische Polizeirecht, gegen den wir derzeit vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof klagen. Hinzu kommt, dass damit die schon jetzt vom LfV offensichtlich unbeherrschbaren Datenberge noch weiter in den Himmel wüchsen.

Außerdem muss Wöller als oberster Dienstherr konkret klarstellen, welche Daten die Polizei und die Versammlungsbehörden unaufgefordert an den Inlandsgeheimdienst weitergeben dürfen. Nicht nur der Fall aus Leipzig legt nahe, dass massenhaft Informationen beim LfV landen, die dort nicht hingehören, aber von der Polizei und den Versammlungsbehörden abgegeben werden. Eine solche unbekümmerte Datenweitergabe steht nicht nur im krassen Widerspruch zum Trennungsgebot des Artikels 83 Absatz 3 der Sächsischen Verfassung, sondern auch zur Eingriffsbefugnis des § 10 Absatz 1 des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes.

Diese vom Verfassungs- und Gesetzgeber aus gutem Grund gezogenen Grenzen wurden im Fall von Roy R. offensichtlich übertreten und ich wäre arg überrascht, wenn es sich dabei um einen Einzelfall handelte. Zum bisher unbewältigten Problem des Landesamts gehört es, dass vermeintliche Verdachtsmomente auch auf diesem unzulässigen Wege beim Geheimdienst landen, aber auch dann nicht gelöscht werden, wenn sie sich nicht erhärten.

Wir erwarten daher umgehend eine klarstellende und verlässliche Dienstanweisung vom Innenminister an Landesamt und Polizei. Wir rufen erneut alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, ein Auskunftsersuchen an das Landesamt zu richten. Nur so kann jede und jeder Einzelne sichergehen, dass keine falschen Informationen erfasst sind, deren Vorhandensein eines Tages einschneidende Folgen haben könnte.“

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