Trauerspiel der Staatsregierung zulasten sächsischer Beamtinnen und Beamten – Besoldung rechtzeitig anpassen!

Der DGB hat alle Beamtinnen und Beamten dazu aufgefordert, ihrer Besoldung zu widersprechen, um Ansprüche zu sichern. Indes ist die Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst der Länder vom 29. November 2021 noch nicht auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten übertragen worden. Die Staatsregierung hat bis jetzt noch nicht die nötige gesetzliche Vorkehrung dafür getroffen.

Zwar sollen im neuen Jahr Nachzahlungen erfolgen, doch bis dahin können noch Monate vergehen. Erst am 30. November 2022, einen Tag vor dem Wirksamwerden der Tarifsteigerung, hat sie den erforderlichen Gesetzesentwurf ins Parlament eingebracht.

Auch die Beamtinnen und Beamten leiden unter den verbreiteten Preiserhöhungen, und zwar besonders diejenigen in den niedrigen Besoldungsgruppen. Auch sie brauchen jeden Cent. Die Koalition hat es ein komplettes Jahr lang nicht geschafft, die Übertragung des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst der Länder auf sie zu ermöglichen. Infolge dieses Trauerspiels haben die Beamtinnen und Beamten zum 1. Dezember 2022 keine Erhöhung bekommen.

Zwar soll dies im neuen Jahr nachgeholt werden. Bis aber der Gesetzentwurf beschlossen ist, wird noch viel Zeit ins Land gehen. Bis dahin bleiben die Bediensteten mit den Preiserhöhungen allein. Wir haben deshalb im Rahmen der Haushaltsdebatte beantragt, die Besoldungserhöhung mittels des Haushaltsbegleitgesetzes noch in diesem Monat zu beschließen, um das Verfahren endlich zu beschleunigen.

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