Sachsen: rund 280 rechte Straftaten im November 2016

Im Monat November wurden im Freistaat Sachsen 281 rechtsmotivierte Straftaten begangen oder bekannt. Das ergab meine jüngste Landtags-Anfrage (Drucksache 6/7196). Zu den Taten zählen auch 13 Körperverletzungen mit mindestens acht Verletzten. In allen Fällen sind den Ermittlungsbehörden bereits mehr als 140 Tatverdächtige bekannt.

 

Hohes Niveau mit steigender Tendenz

 

Die (wie immer) vorläufigen Fallzahlen bedeuten eine deutliche Steigerung gegenüber dem vergleichsweise „moderaten“ Vormonat Oktober mit damals 189 Taten. Die neuen Werte liegen auch über dem im Jahr 2015 erreichten und seitdem nicht mehr abgesenkten Niveau von durchschnittlich 200 Fällen pro Monat. Bereits im Juni und August hatte es auffällige Ausreißer nach oben gegeben.

Auch sonst deutet nichts auf eine Normalisierung hin – soweit der Begriff überhaupt noch Bedeutung haben kann. Charakteristisch für die eingetretene Enthemmung auf der Straße ist auch die nach wie vor überdurchschnittlich hohe Zahl gewalttätiger Übergriffe.

 

Stark selektive Statistik

 

Im Zusammenhang mit den rassistischen Ausschreitungen in Bautzen im September wurde inzwischen eine (!) Körperverletzung nachträglich als rechtsmotiviert in die Statistik einbezogen. Das Gros der Einzeltaten aus dem Bereich des Kornmarktes – aktuell ist von 170 Vorgängen die Rede – bleibt aber weiter außen vor.

Auch die Dresdner Sprengstoffanschläge auf eine Moschee und das Kongresszentrum Ende September werden unverändert nicht mitgezählt. Angesichts der Zielrichtung der Anschläge und der Ergreifung eines Beschuldigten, des vormaligen Pegida-Redners Nino K., ist das wenig verständlich.

Gleiches gilt für den Anschlag auf die Leipzig Privatwohnung des Justizministers im November 2015 in Leipzig. Der Fall war offenkundig zu Unrecht in die Statistik linksmotivierter Kriminalität eingegangen. Dass inzwischen ein stadtbekannter Neonazi als Beschuldigter ermittelt wurde, führte nicht zu einer Korrektur. Sachsens Landesamt für Verfassungsschutz hatte sich frühzeitig auf „die Leipziger Antifa“ als Täter festgelegt.

Meine neuerliche Anfrage (Drucksache 6/7202) dazu zeigt, dass diese Falschbehauptung nicht widerrufen wird. Vielmehr verweist Innenminister Ulbig auf „zum jeweiligen Zeitpunkt vorliegende Erkenntnisse“. Abgeordnete haben bereits mehrfach gefragt, welche Erkenntnisse das waren – ohne Antwort.

 

Schwerpunkt Chemnitz

 

Als Aktionsschwerpunkt der extremen Rechten tritt seit einer Weile Chemnitz (wieder) deutlich hervor. Nunmehr nachträglich in die Statistik aufgenommen wurde eine neonazistische Schmierwelle in der Stadt: Alle 17 Einzeltaten wurden Ende September im Stadtteil Sonnenberg begangen, Tatverdächtige wurden bislang nicht ermittelt. Das Gebiet wird jedoch seit geraumer Zeit von teils ortsansässigen Rechten als „Nazi-Kiez“ vereinnahmt. Inzwischen hat die tonangebende Gruppierung „Rechtes Plenum“, die in sozialen Netzwerken auch als „Kopfsteinpflaster“ firmierte, ihre Selbstauflösung bekanntgegeben.

Sachsens Innenministerium hatte erst kürzlich bestritten, dass es sich beim „Rechten Plenum“ überhaupt um eine sächsische Gruppierung handelt. Immerhin: Der Anschlag auf das alternative Kulturzentrum „Lokomov“ in Chemnitz Anfang November ist in die offizielle Zählung eingegangen. Auch hier wird gegen Unbekannt ermittelt.

 

Verurteilungen wegen Heidenau und Clausnitz

 

Ebenfalls im Monat November wurden mehrere rechtsmotivierte Straftäter abgeurteilt, wie eine weitere aktuelle Landtags-Anfrage (Drucksache 6/7197) zeigt. Allein drei Fälle betrafen die rassistischen Ausschreitungen in Heidenau im Sommer vergangenen Jahres:

  • So wurde ein Heranwachsender wegen eines besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Der Täter hatte am 21. August 2015 Gegenstände geworfen, die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
  • Noch glimpflicher davon kam ein Jugendlicher, der sich am gleichen Tag an einer Zusammenrottung beteiligt und dabei einen Knüppel mit sich geführt gatte. Wegen Verstoßes gegen das Sächsische Versammlungsgesetz wurde der Täter mit sogenannten Zuchtmitteln belegt, die sich unterhalb der Möglichkeiten einer Jugendstrafe bewegen.
  • Eine Haftstrafe erhielt dagegen ein bekannter Dresdner Neonazi, der sich an den Ausschreitungen am 22. August 2015 beteiligt und unter anderem eine Warnbake geworfen hatte. Wegen eines besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs wurde der Täter zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Über den Fall, in dem die sächsische Generalstaatsanwaltschaft ermitteln ließ, berichtete übrigens die Sächsische Zeitung: Demnach habe der Täter „zusammen mit Komplizen der ‚Freien Kameradschaft Dresden‘ und anderen rechtsextremen Prügeltrupps aus Dresden, Freital, Sachsen, Thüringen, Berlin“ zugeschlagen.

Auch wegen der Ausschreitungen während der Erstbelegung einer Asylunterkunft im mittelsächsischen Clausnitz im Februar 2016 gab es ein Urteil. Im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Chemnitz wurde ein Erwachsener wegen Bedrohung zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen verurteilt. Der Täter hatte einer Helferin gedroht, deren Wohnung in Brand zu setzen.

 

Verfahrenseinstellungen im Hunderterpack

 

Im gleichen Zeitraum wurden durch sächsische Staatsanwaltschaften aus verschiedenen Gründen rund 180 Ermittlungsverfahren wegen rechtsmotivierter Taten wieder eingestellt. Mehrheitlich handelte es sich um Propagandadelikte und Volksverhetzungen. Harmlos sind solche Fälle nicht, wie dieses Beispiel zeigt: Anfang November 2015 wurde an einer Laterne vor einer Schule in Großpösna ein Aufkleber mit der Aufschrift „Refugees not Welcome“ befestigt – zusammen mit einer Rasierklinge. Ein Täter konnte nicht ermittelt werden.

Ebenfalls ergebnislos verliefen die Ermittlungen zu einem Steinwurf ins Fenster der Privatwohnung der Zwickauer Oberbürgermeisterin Ende Dezember 2015. Nichts befürchten muss ferner der unerkannt gebliebene Täter und mutmaßliche Teilnehmer eines Neonazi-Aufmarsches am 1. Mai 2016 in Plauen, der mit einem Stock auf den Helm eines Polizeibeamten geschlagen hat.

Erfolglos abgeschlossen wurden schließlich die Ermittlungen zur Beschädigung von Informationstafeln zur Fotografin Gerda Taro in Leipzig Anfang August 2016. Unbekannte hatten sämtliche Tafeln mit schwarzer Teerfarbe beschmiert.

 

Hintergründe

 

  • Worum es geht: Erfasst werden Straftaten aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) rechts, die im Freistaat Sachsen begangen oder im gegebenen Monat der Polizei bekannt wurden. Darunter sind auch Nachmeldungen: ältere Fälle, die erst später zur Anzeige gebracht oder erst im Laufe der Ermittlungen zugeordnet werden konnten. Da die Ermittlungen anhalten, sind die Werte vorläufig.
  • Oft gefragt: Was ist mit linken Straftaten? Nach denen frage ich auch. Die Angaben für den Monat November 2016 können hier abgerufen werden.
  • Mehr erfahren: Nach rechten Straftaten frage ich kontinuierlich seit dem Jahr 2006. Dadurch ist ein langfristiger Vergleich möglich. Alle vorangegangenen Anfragen können in der Parlamentsdokumentation des Sächsischen Landtages recherchiert werden. Bequemer geht es damit.

 


 

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